Spendenaktionen – werden Sie aktiv im Kampf gegen den Krebs!
Werden Sie mit einer Spendenaktion aktiv und spenden Sie Hoffnung. Machen Sie sich für krebskranke Menschen stark. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben mit Rat und Tat zur Seite.
Spenden sammeln
Ob Spendenlauf, Konzert mit dem Chor oder Kuchenverkauf – eine Spendenaktion zu organisieren und sich persönlich für die gute Sache einzusetzen, macht Spaß! Es gibt unzählige Anlässe, Spenden für die Deutsche Krebshilfe zu sammeln. Egal ob als Privatperson, Verein, Schule oder Unternehmen – Ihre Unterstützung macht unsere Arbeit erst möglich!
Jetzt Aktion anmelden!Online-Spendenaufruf starten
Sie möchten lieber online aktiv werden? Dann starten Sie jetzt Ihren eigenen Online-Spendenaufruf – und motivieren Sie ganz einfach Ihre Freunde, Kollegen und Bekannten dazu, Sie im Kampf gegen den Krebs zu unterstützen.
Jetzt Online-Spendenaufruf startenSo einfach planen Sie eine Spendenaktion:
Wie kann ich aktiv werden?
Dem Ideenreichtum unserer Helfer sind keine Grenzen gesetzt: Sie organisieren Konzerte, Sportveranstaltungen, Basare oder Schulfeste. Ob Waffelverkauf, Fitness-Workshop oder Weihnachtskonzert – wir sind dankbar über jeden Bürger, der sich für uns engagiert. Auch Ihren kreativen Hobbies oder Bastelideen sind keine Grenzen gesetzt.
Sie können auch gerne direkt auf unserer Homepage eine eigene Online-Spendenaktion starten und Ihre Freunde, Bekannten und Arbeitskollegen per E-Mail, WhatsApp, Twitter und Facebook bitten, Sie tatkräftig dabei zu unterstützen.
Wie plane ich eine Aktion?
Sie können Ihre Aktion ganz einfach über unser Online-Formular, per E-Mail oder Telefon ankündigen, damit wir Sie beraten und besser betreuen können. Sie erhalten daraufhin eine individuelle Aktionsnummer von uns.
Was muss ich beachten?
- Ordnungsamt: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Genehmigung benötigen – sofern diese auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden soll.
- GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Ist Ihre Benefizaktion mit Musikdarbietungen verbunden, müssen diese bei der GEMA angemeldet werden. Dabei sollten Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine Benefizveranstaltung handelt und um Gebührenermäßigung bitten. Die Anschrift der GEMA erhalten Sie bei Ihrem Ordnungsamt oder unter www.gema.de.
Wie unterstützt mich die Deutsche Krebshilfe bei meiner Aktion?
Wir schicken Ihnen auf Wunsch gerne Aufkleber, Flyer, Plakate und Luftballons, um Ihre Aktion bewerben zu können. Zudem berichten wir auf unserer Facebook-Seite und unserer Homepage über Ihr Engagement. Auf Anfrage prüfen wir gerne, ob wir Ihre Benefizveranstaltung durch Pressearbeit unterstützen können.
Darf ich das Logo der Deutschen Krebshilfe für meine Aktion verwenden?
Wenn Sie unser Logo für eigene Plakate, Flyer oder Ihre Internetseite benutzen möchten, wenden Sie sich an das Team Benefizaktionen.
Zu den AnsprechpartnernMeine Aktion ist beendet. Was nun?
Ihren Erlös überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Aktionsnummer auf das Spendenkonto der Deutschen Krebshilfe. Wir bestätigen Ihnen den Geldeingang gerne schriftlich.
Auf welches Konto überweise ich die Spende?
Den Erlös Ihrer Benefizaktion überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Aktionsnummer auf das Konto:
IBAN DE65 3705 0299 0000 9191 91
SWIFT/BIC COKSDE 33XXX (Kreissparkasse Köln)
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten?
Eine Spende definiert sich als freiwillige unentgeltliche Leistung ohne Gegenleistung.
Privatpersonen erhalten eine Spendenbescheinigung für:
- Geldspenden aus dem Privatvermögen
- Einnahmen aus Privatverkäufen
- Erlöse aus eigener Versteigerung
Firmen oder Vereine, die ihre Spende/Engagement nicht bewerben, z.B. für
- Geldspenden aus Firmenvermögen
- Einnahmen aus Produktverkäufen und Dienstleistungen (Produkte müssen selbst eingekauft worden sein)
- Tombola-Erlöse, wenn die Preise vom Veranstalter selbst eingekauft wurden
- Eintrittsgelder zu Veranstaltungen
- Versteigerungserlöse
Zuwendungsbestätigungen werden nicht ausgestellt für
- Sach- und Dienstleistungen, die der gemeinnützigen Organisation nicht unmittelbar erbracht werden
- Erlöse, die durch Sammlungen erzielt wurden
Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Zuwendungsbestätigung?
Sie erhalten Ihre Zuwendungsbestätigung oder im Falle mehrerer Spenden Ihre Sammelzuwendungsbestätigung unaufgefordert im Februar des Folgejahrs.