Geldauflagen wirksam einsetzen
Als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Deutsche Krebshilfe oder die Deutsche KinderKrebshilfe. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Stiftung Deutsche Krebshilfe erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften vertreten.
Wir versichern Ihnen
- umgehende Benachrichtigung über zugewiesene Beträge, eingehende und ausstehende Zahlungen
- strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
- strikte Einhaltung der Rechenschaftspflicht bei den OLGs und Staatsanwaltschaften
- ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck
- umgehende Mitteilung von Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten
- die anerkannte Gemeinnützigkeit
Separates Sonderkonto
Stiftung Deutsche Krebshilfe
Postbank Köln
IBAN: DE76 3701 0050 0976 8905 04
BIC: PBNKDEFFXXX
So wird sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Gerne senden wir Ihrer Dienststelle vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger.
Eine korrekte und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Bußgeldzuweisung ist selbstverständlich.