
Ihre finanzielle Hilfe – unser Härtefonds
Falls Sie als Krebspatient unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe beantragen.

Einmalige Zuwendung
Der Härtefonds kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise statt eines vollen Gehaltes nur Krankengeld erhält.
Um sicherzustellen, dass die Gelder wirklich denen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen, sind die Zuwendungen an die Einkommensgrenzen von Familien gebunden. Die Zuwendungen sind in der Regel einmalig.
Formulare
Die notwendigen Formulare für einen Antrag können Sie als PDF herunterladen und direkt im Dokument ausfüllen:
Die Anträge werden chronologisch bearbeitet.
Per Post oder E-Mail
Sie können uns Ihre Anfrage gerne schriftlich per Post oder E-Mail zukommen lassen. Unsere Anschrift lautet:
Deutsche Krebshilfe, Härtefonds, Buschstr. 32, 53113 Bonn.