Wie aus Trauer Hoffnung wird: Spenden statt Kränze
„Die Hoffnung ist wie ein Sonnenstrahl, der in ein trauriges Herz dringt. Öffne es weit und lass sie hinein.“ – Friedrich Hebbel

Ein Zeichen für das Leben
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer ein Verlust, dem wir voller Schmerz gegenüberstehen. Dennoch oder gerade deswegen haben Hinterbliebene häufig das Bedürfnis, ein Zeichen der Hoffnung zu setzen und anlässlich der Beerdigung Gutes zu tun. Oftmals ist ein Abschied tröstlicher, wenn er mit etwas Positivem verbunden werden kann. Wie zum Beispiel mit einer Spende zugunsten der Deutschen Krebshilfe anstelle von Blumen oder Kränzen.
Wir danken Ihnen herzlich, wenn auch Sie sich in dieser schweren Zeit dazu entschließen, unsere wichtige Arbeit durch einen Spendenaufruf zu unterstützen.
Ihre Spende im Trauerfall
Für Hinterbliebene
Was ist bei einem Spendenaufruf auf unser Konto zu beachten? Die folgenden Punkte können Ihnen bei der Planung behilflich sein:
- Bitte weisen Sie in der Traueranzeige auf Ihren Spendenaufruf zugunsten der Deutschen Krebshilfe hin und vermerken Sie unser Spendenkonto:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE65 3705 0299 0000 91 91 91
BIC: COKSDE 33XXX
Wichtig ist ein eindeutiges Kennwort: Trauerfall [Vorname, Name des Verstorbenen]. - Bitte teilen Sie uns den Namen der oder des Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das Kennwort kurz telefonisch oder per E-Mail mit. Diese Daten ermöglichen es uns, die eingehenden Spenden eindeutig zuzuordnen und für Sie aufzulisten.
- Alternativ können Sie auch Ihr Bestattungsunternehmen bitten, uns vorab über Ihren geplanten Spendenaufruf zu informieren.
- Sofern uns Ihre Adresse vorliegt, senden wir Ihnen ca. vier Wochen nach der Trauerfeier eine Liste mit den Namen der Spenderinnen und Spender und dem gespendeten Gesamtbetrag zu. Aus Datenschutzgründen nennen wir nicht die einzelnen Beträge der Trauergäste.
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Hier kommen Sie zu Ihren Ansprechpartnern.
Für Trauergäste
Sie folgen mit Ihrer Spende einem Aufruf aus Anlass eines Trauerfalls?
- Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser Spendenkonto oder nutzen Sie unser Spendenformular:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE65 3705 0299 0000 91 91 91
BIC: COKSDE 33XXX
Wichtig ist ein eindeutiges Kennwort: Trauerfall [Vorname, Name des Verstorbenen].
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Hier kommen Sie zu Ihren Ansprechpartnern.
Für Bestattungsinstitute
Was ist bei einem Spendenaufruf anstelle von Blumen und Kränzen zu beachten:
- Bitte weisen Sie in der Traueranzeige auf den Spendenaufruf der Hinterblieben hin und vermerken Sie unser Spendenkonto:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE65 3705 0299 0000 91 91 91
BIC: COKSDE 33XXX
Wichtig ist die Vorgabe eines eindeutiges Kennwort: Trauerfall [Vorname, Name des Verstorbenen]. - Bitte teilen Sie uns den Namen der oder des Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das Kennwort kurz per E-Mail oder telefonisch mit (hier kommen Sie zu den Ansprechpartnern). Diese Daten ermöglichen es uns, die eingehenden Spenden eindeutig zuzuordnen und für die Hinterbliebenen aufzulisten.
- Circa vier Wochen nach der Trauerfeier lassen wir den Hinterbliebenen eine Liste mit den Namen der Spenderinnen und Spender und dem gespendeten Gesamtbetrag zukommen. Aus Datenschutzgründen nennen wir nicht die einzelnen Beträge der Trauergäste. Bitte teilen Sie uns für die Versendung der Spenderliste die Adresse der Hinterbliebenen mit.
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönlichen Gespräch zur Verfügung. Hier kommen Sie zu Ihren Ansprechpartnern.
Spende in Gedenken
Möchten Sie in Gedenken an einen Angehörigen oder Freund spenden, um über den Tod hinaus ein Zeichen zu setzen? Hier gelangen Sie direkt auf unser Spendenformular.
Wichtige Informationen zur Spendenbescheinigung
Für die Hinterbliebenen: Die steuerrechtlichen Richtlinien des Bundesfinanzministeriums ermöglichen es nicht, für Sammelbeträge, die durch Spenden anstelle von Blumen und Kränzen erzielt werden, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Anspruch auf eine Spendenbescheinigung hat ausschließlich der einzelne Spender in der Höhe der von ihm geleisteten Spende.
Für Trauergäste: Sofern uns Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie ab einer Spende von 10 Euro automatisch im Februar des Folgejahres eine Jahresspendenquittung.