Information und Hilfe für ukrainische Krebspatientinnen und -patienten

Krebsinstitutionen für bundesweit einheitliche unbürokratische Lösungen

Hilfsfonds der Deutschen Krebshilfe für Angehörige von in Deutschland behandelten Krebspatienten aus der Ukraine

Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe und des Deutschen Krebsforschungszentrums - 17.03.2022

Bonn/Heidelberg – Tausende Krebspatientinnen und -patienten aus der Ukraine haben ihre Heimat verlassen und benötigen medizinische Hilfe. Mit laufend aktualisierten Informationen in ihrer Landesprache sowie mit einem Hilfsfonds für mitreisende Angehörige wollen das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Deutsche Krebshilfe die Geflüchteten unterstützen. Die beiden Krebsinstitutionen fordern zudem bundesweit einheitliche unbürokratische Lösungen, damit die geflüchteten Menschen rasch onkologisch versorgt werden können.

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind bereits über drei Millionen Menschen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen, größtenteils in die westlichen Nachbarländer. In der Bundesrepublik sind nach offiziellen Angaben schon fast 190.000 Flüchtende angekommen. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass in der Ukraine über 400.000 Menschen mit und nach einer Krebsdiagnose leben. Auch von ihnen sind viele auf der Flucht. Teilweise ist die Krebserkrankung sogar der Grund, das Heimatland zu verlassen, denn ihre medizinische Versorgung ist vielfach nicht mehr sichergestellt oder gar ganz unmöglich: Krankenhäuser wurden durch Luftangriffe zerstört und wichtige Medikamente fehlen.

Ukrainische Flüchtlinge, die medizinische Hilfe benötigen, erhalten in Deutschland zunächst eine medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass eine erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt wird oder auch begonnen werden kann.

Den Krebsinformationsdienst des DKFZ und das INFONETZ Krebs der Deutschen Krebshilfe erreichen dazu viele Fragen, von den Patienten und ihren Angehörigen, aber auch von aufnehmenden Familien in Deutschland. Bei vielen Geflüchteten herrscht große Unsicherheit darüber, auf welche medizinischen Leistungen sie Anspruch haben und wie sie vorgehen müssen.

So liegt es teilweise im Ermessenspielraum regionaler Behörden, was als „Grundversorgung“ definiert wird: Zählt die Hormontherapie noch dazu, die nach einer Brustkrebsbehandlung einem Rückfall vorbeugen soll? Oder die Erhaltungstherapie mit zielgerichteten Medikamenten bei verschiedenen Krebsarten? Geflüchtete erhalten teilweise sich widersprechende Auskünfte, auch ist die Vorgehensweise nicht in allen Bundesländern einheitlich.

„Es darf nicht sein, dass Menschen in dieser ohnehin extrem belastenden Situation mühsam nach Hilfe suchen müssen und dabei möglicherweise über föderale Hürden stolpern. Wir appellieren an die Bundes- und Landespolitik, einheitliche Lösungen zu finden, um geflüchtete Krebspatienten unbürokratisch mit medizinisch notwendigen onkologischen Therapien zu versorgen“, sagt Michael Baumann, der Vorstandsvorsitzende des DKFZ.

Um den ukrainischen Geflüchteten die Suche nach medizinischer Hilfe zu erleichtern, beantwortet der Krebsinformationsdienst E-Mail-Anfragen auch auf Ukrainisch und auf Russisch und stellt im Internet stehen ständig aktualisierte Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung. Qualifizierte Übersetzer aus dem DKFZ ermöglichen diesen Service.

„Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, verletzte und erkrankte Menschen aus der Ukraine in Deutschland zu behandeln“, sagt Gerd Nettekoven, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe. „Insbesondere wollen wir geflüchteten Krebspatientinnen und -patienten ermöglichen, dass sie während ihrer Behandlung in Deutschland auf den so wichtigen Beistand ihrer Angehörigen nicht verzichten müssen.

Daher hat die Deutsche Krebshilfe einen Hilfsfonds mit 2,5 Millionen Euro eingerichtet. Damit decken wir schnell und unbürokratisch bereits entstandene oder entstehende Reise-, Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern der Patientinnen und Patienten.“ Sowohl Angehörige von krebskranken Kindern als auch von erwachsenen Betroffenen können den Fonds in Anspruch nehmen. „Mit unserem Fonds möchten wir dazu beitragen, den vom Krieg betroffenen Menschen in dieser extrem belastenden Situation die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.“

Weitere Informationen zum Hilfsfonds Ukraine der Deutschen Krebshilfe unter: https://www.krebshilfe.de/helfen/rat-hilfe/hilfsfonds-ukraine/

 


Kontakte

Krebsinformationsdienst

Telefon: 0800 420 30 40, täglich von 8 bis 20 Uhr

E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de

Zur Information in ukrainischer Sprache geht es hier.

INFONETZ KREBS

Telefon: 0800 80708877, montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr

E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de