Klinische Forschung & kliniknahe Grundlagenforschung
Zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter innovativer Forschungsvorhaben aus dem Bereich der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung oder der klinischen Krebsforschung können bei der Deutschen Krebshilfe Sachbeihilfen beantragt werden.

Das neue Online-Förderportal
Die Deutsche Krebshilfe digitalisiert das Antragsverfahren! Anträge im Förderprogramm „Klinische Forschung/kliniknahe Grundlagenforschung“ können ab sofort über das neue Online-Förderportal erstellt und eingereicht werden.
Bis zum 30.06.2025 nimmt die Deutsche Krebshilfe Anträge aus dem Bereich „Klinische Forschung/kliniknahe Grundlagenforschung“ sowohl über das neue Online-Förderportal als auch alternativ wie bisher üblich (Erstellung nach Leitfaden und Zusendung per Post sowie per E-Mail) entgegen. Ab dem 01.07.2025 sind alle Anträge dieses Förderprogrammes ausschließlich über das Online-Förderportal einzureichen.
Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung über das neue Online-Förderportal wird zusätzlich ein von allen Antragstellerinnen/Antragstellern unterschriebenen Ausdruck der eingereichten Antragsversion benötigt. Diese Antragsversion kann in einem Schritt über das Online-Förderportal als PDF-Dokument erstellt werden. Die Deutsche Krebshilfe kann Anträge erst nach Vorlage dieses Dokuments bearbeiten.
Alle anderen Förderprogramme sind derzeit noch nicht in das Förderportal eingebettet. Die Deutsche Krebshilfe informiert, sobald auch Anträge anderer Förderprogramme online eingereicht werden können.
Zum Online-FörderportalAblauf der Antragstellung
Förderprogramm – Inhalte
Zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter innovativer Forschungsvorhaben aus dem Bereich der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung oder der klinischen Krebsforschung können bei der Deutschen Krebshilfe Sachbeihilfen beantragt werden.
In der klinischen Onkologie sind außergewöhnliche Patientenverläufe bei gleicher Therapie und gleichem Tumorstadium immer wieder zu beobachten. Eine genetische, epigenetische oder immunologische Ursache ist hier wahrscheinlich. Ausdrücklich sind daher auch Forschungsvorhaben willkommen, die sich hypothesengetrieben - basierend auf dem Verlauf eines oder weniger Patienten - einem molekularen/immunologischen Forschungsthema widmen. Hierbei muss die Hypothese zu dem besonderen Verlauf des Patienten ganz im Vordergrund stehen. Dies schließt auf Hochdurchsatz-Analysen ausgerichtete Ansätze aus (siehe untenstehende Ausführungen zu Hochdurchsatzanalysen).
Zielgruppe (Voraussetzungen Antragsteller/innen)
Das Förderprogramm richtet sich an
- Nachwuchswissenschaftler,
- etablierte Wissenschaftler,
deren wissenschaftliche Ausbildung mindestens mit einer Promotion abgeschlossen ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Personen, die einer Einrichtung angehören, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient oder denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen, nicht antragsberechtigt sind. Die Deutsche Krebshilfe geht davon aus, dass die Finanzierung der Stellen aller Antragstellenden bis zum Ende der beantragten Förderungsdauer gesichert ist.
Anträge auf Projektförderung, die von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eingereicht werden, die erstmalig in ihrer wissenschaftlichen Karriere eine Sachbeihilfe bei einer Förderorganisation beantragen, können besonders gekennzeichnet werden. Die Qualität des Vorhabens / Arbeitsprogramms wird dabei nach denselben Standards bewertet wie bei Anträgen von etablierten Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftlern. Lediglich projektspezifische Erfahrungen / Publikationen werden weniger stark gewichtet. Das persönliche Potential der / des Antragstellenden rückt bei der Bewertung in den Vordergrund. Erstantragstellende sollten daher belegen können, beispielsweise durch entsprechende Referenzschreiben, dass sie zu eigenständiger Forschung beziehungsweise zur Leitung eines Forschungsprojektes befähigt sind. Ziel ist die frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit / Unabhängigkeit. Die Beteiligung von Mitantragstellenden ist zwar grundsätzlich möglich; aus dem Antrag sollte allerdings ersichtlich sein, dass es sich um ein originäres Programm der / des Erstantragstellenden handelt.
Weitere inhaltliche Hinweise zu dem Förderprogramm
Präklinische Wirkstoffentwicklung
Vorhaben, die überwiegend oder ausschließlich die Entwicklung und Optimierung von Wirkstoffen zum Thema haben, gehören nicht zum Förderspektrum der Deutschen Krebshilfe. Hingegen sind Anträge auf Einzelförderung individueller Projekte, die primär wissenschaftliche Fragestellungen unter Einbeziehung von präklinischer Wirkstoffentwicklung bearbeiten, nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Folgende Hinweise sollten Sie hierbei für eine mögliche Antragstellung berücksichtigen:
- Der zu analysierende Wirkstoff sollte bereits vorhanden und auf seine Effektivität (für physiologische Wirkmengen) getestet worden sein. Entsprechende Vorarbeiten sind im Antrag darzustellen.
- Die Durchführung von funktionellen Bioassays kann Teil des Arbeitsprogramms sein.
- Die Optimierung von Wirkstoffen könnte gegebenenfalls einen kleinen Teil des Arbeitsprogramms ausmachen, falls dies nach Durchführung der Bioassays nötig erscheint.
- Toxizitätstests können im Arbeitsprogramm enthalten sein.
Hochdurchsatz-Analysen
Bei Anträgen auf Durchführung von Hochdurchsatz-Analysen (z. B. Sequenzierungen zur Untersuchung von Genom, Transkriptom, Proteom usw.) beachten Sie bitte, dass neben den für Einzelanträge geltenden Anforderungen auch die folgenden Kriterien erfüllt sein müssen:
- Eine konkrete mechanistisch / funktionelle Fragestellung / Hypothese muss vorhanden sein (zum Beispiel die Untersuchung sehr spezieller Tumorkollektive oder die Analyse mit Hinblick auf konkrete Therapieansätze etc.).
- Inhaltliche Überlappungen mit Projekten bereits bestehender Konsortien müssen ausgeschlossen werden.
- Gleichartige Projekte sollten im internationalen Rahmen bisher nicht durchgeführt worden sein.
- Die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines entsprechenden Vorhabens bezüglich Expertise / Infrastruktur / Bioinformatik müssen belegt sein.
Derartige Anträge sollten daher entsprechende Informationen/Nachweise enthalten.
Formale Hinweise zu dem Förderprogramm
Einreichungsfrist zur Antragstellung
Anträge können jederzeit gestellt werden
Mögliche Antragsarten
Erstantrag
Folge- / Fortsetzungsantrag
Überarbeiteter Antrag
Ergänzungsantrag
Sprache des Antrages (deutsch/englisch)
Anträge sind in englischer Sprache abzufassen.
Wissenschaftliche Verbundprojekte
Die Förderung von wissenschaftlichen Verbundvorhaben ist im Rahmen des Normalverfahrens nicht möglich. Ein Projektvorhaben wird als wissenschaftliches Verbundprojekt definiert, sobald mehrere Teilprojekte mit eigenständigen Titeln / Inhalten, die unabhängig voneinander durchgeführt werden können, enthalten und mehr als zwei Arbeitsgruppen beteiligt sind. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Förderungsschwerpunktprogramm 'Translationale Onkologie'.
Besonderheiten bzgl. der zu beantragenden Mittel
Arzt-Vertretungsstellen
Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, Personalmittel zu beantragen, um wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner, die auch Aufgaben in der Patientinnen- und Patientenversorgung wahrnehmen, zur Mitarbeit in einem von der Deutschen Krebshilfe geförderten Projekt freizustellen. Diese 'Arzt-Vertretungsstellen' dienen der Finanzierung von ärztlichem Personal, das die Aufgaben der Patientinnen- und Patientenversorgung der freigestellten Medizinerinnen und Mediziner übernimmt.
Eigene Stelle
Grundsätzlich geht die Deutsche Krebshilfe davon aus, dass die Finanzierung der Stellen aller Antragstellenden bis zum Ende der beantragten Förderungsdauer gesichert ist. Dennoch ist es für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die erstmalig in ihrer wissenschaftlichen Karriere eine Sachbeihilfe für ein Forschungsprojekt beantragen, möglich, einmalig die eigene Stelle zur Finanzierung zu beantragen.
Investitionsmittel
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Investitionsmittel nur im Einzelfall genehmigt werden. Die Finanzierung der Grundausstattung ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Deutschen Krebshilfe.
Reisekosten
Mittel für Kongressreisen können nicht gesondert beantragt werden.
Mittel für Publikationskosten
Mittel für Publikationskosten können nicht gesondert beantragt werden.
Overhead-Kosten
Overhead-Kosten werden aus grundsätzlichen Erwägungen nicht von der Deutschen Krebshilfe übernommen.
Von der Förderung ausgeschlossen
Von der Förderung ausgenommen sind Projektvorhaben, an deren Ergebnissen Unternehmen der erwerblichen Wirtschaft ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben.
Siehe zudem auch obige Ausführungen zu Präklinische Wirkstoffentwicklung, Hochdurchsatzanalysen und Verbundprojekten.