Was Krebspatienten zum Coronavirus wissen müssen


Coronavirus - Was Krebspatienten wissen müssen

Die Corona-Pandemie in Deutschland: Was Sie als Krebspatientin oder Krebspatient zum Coronavirus wissen müssen, fasst dieser Beitrag zusammen.

Hinweis:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 05.05.2023 den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund der Corona-Pandemie wieder aufgehoben. Die in diesem Beitrag beschriebenen Informationen beziehen sich auf Oktober 2022.

Sind Krebspatienten besonders anfällig für eine Infektion?

Experten zufolge sind Menschen mit einem geschwächtem Immunsystem schneller und schwerer von einer Infektion mit SARS-CoV-2 betroffen. Krebspatienten können aus verschiedenen Gründen ein geschwächtes Immunsystem haben, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie.

Gehören alle Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf?

Nicht alle Krebspatientinnen und Krebspatienten gehören zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19. Wenn ihre Erkrankung gut beherrscht ist oder wenn ihre Erstbehandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, haben sie nach aktuellem Stand kein erhöhtes Risiko, solange sie nicht aus anderen Gründen zur Risikogruppe gehören.

Ist die Versorgung von Krebspatienten beeinträchtigt?

Zum Schutz der Krebspatientinnen und Krebspatienten hat die Deutsche Krebshilfe zusammen mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum und der Deutschen Krebsgesellschaft eine Task Force (Arbeitsgruppe) gebildet. Ein Frühwarnsystem stellt während der Corona-Pandemie sicher, dass Engpässe frühzeitig erkannt werden, sodass politische Entscheidungsträger schneller handeln können.

Sollte man Arztpraxen momentan meiden?

Aus Sorge vor einer Ansteckung entscheiden sich viele Menschen gegen einen Arztbesuch und schieben damit teilweise wichtige Früherkennungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen auf. Die Task Force betont, dass Früherkennungsuntersuchungen weiterhin wahrgenommen und Symptome abgeklärt werden sollten. Denn eine rechtzeitige Diagnose und die effektive Behandlung der Krebserkrankung sind für das Überleben von Patienten besonders wichtig.

Hinweis: Nehmen Sie Symptome ernst und scheuen Sie sich trotz der Corona-Pandemie nicht davor, Ihren Arzt aufzusuchen. Früh erkannt sind die Heilungschancen bei Krebs oft deutlich höher.

Achten sie auf das Einhalten dieser Regeln

Das Coronavirus kann von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen werden. Es ist zudem möglich, dass Viren von Oberflächen oder beim Händeschütteln übertragen werden (Schmierinfektion), wenn man sich danach in das Gesicht fasst. Deshalb sollten sich Krebspatienten primär an die empfohlenen Hygienestandards halten:

  • Reduzieren Sie den Kontakt zu anderen Personen.
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5m ein.
  • Lüften Sie regelmäßig, wenn Sie sich in Innenräumen mit anderen Personen aufhalten.
  • Tragen Sie eine Atemschutzmaske.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
  • Husten und Niesen Sie in die Armbeuge.

Gebündelte Informationen dazu, wie Sie sich vor aktuen Atemwegsinfektionen schützen können, finden Sie in diesem Informationsblatt des Robert-Koch-Instituts.

So können Sie sich zusätzlich schützen

Experten empfehlen Personen, die zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf gehören, sich gegen Influenza und Pneumokokken impfen zu lassen. Diese schützen zwar nicht vor COVID-19, sie reduzieren aber das Risiko von weiteren, potenziell kritischen Infektionen.

Beide Impfungen gelten bei immungeschwächten Krebspatienten als sicher. Nur in seltenen Fällen wird davon abgeraten, sich impfen zu lassen. Dazu gehört etwa eine akute Infektion oder eine Allergie gegen die Eiweiße im Impfstoff. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten.

Weiterhin empfehlen Experten dringend, nicht zu rauchen. Laut Robert-Koch-Institut wurden schwere Krankheitsverläufe bei Rauchern häufiger beobachtet als bei Nichtrauchern.

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie rät außerdem, auf die generelle Gesundheit zu achten. Dazu gehört eine ausgewogene Ernährung, inklusive des Ausgleichs potenzieller Mangelzustände wie Vitamin D und Eisen, sowie ausreichend Bewegung, die das Immunsystem stärkt und das Risiko für Krankheits- und Behandlungsfolgen nachweislich reduziert.

Impfstoff gegen Corona: Wie, wann und wo?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht.

Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit wird die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Aktuell sind in Deutschland folgende Impfstoffe zugelassen:

  • Comirnaty (BioNTech/Pfizer)
  • Janssen (Janssen-Cilag, Johnson & Johnson)
  • Spikevax (Moderna Biotech)
  • Vaxzevria (AstraZeneca).
  • Nuvaxovid (Novavax)
  • COVID-19 Vaccine Valneva (Valneva Austria)

Alle Impfstoffe gelten als sicher. In Deutschland werden größtenteils die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna eingesetzt.

Wo finden die Impfungen statt?

Die Impfungen werden sowohl durch Haus-, Fach- und Betriebsärzte als auch in manchen Kommunen in Impfzentren und bei mobilen Impfaktionen durchgeführt, die extra zu diesem Zweck errichtet werden.

Links, Telefonnummern sowie konkrete Impfangebote finden Sie hier.

Impfungen bei Krebspatienten

Krebspatienten wird eine Corona-Impfung grundsätzlich empfohlen.

Der Schutz einer COVID-19-Impfung kann bei immunsupprimierten Patienten geringer sein. Bei Patienten nach B-Zell-Depletion (Verminderung von B-Zellen, z.B. Bei B-Zell-Lymphom) oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation (Übertragung blutbildender Stammzellen) wird empfohlen – in Analogie zu anderen Schutzimpfungen – einen zeitlichen Abstand von mindestens 3, besser von mehr als 6 Monaten zur letzten Therapie einzuhalten. Spezifische Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe in anderen Therapiesituationen liegen bisher nicht vor.

Wer sollte eine Auffrischimpfung erhalten?

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung (Booster) mit einem mRNA-Impfstoff. Die Auffrischimpfung soll frühestens 3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Das RKI betont, dass die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna in Hinblick auf ihre Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.

Besonders gefährdeten Personengruppen empfiehlt die STIKO eine zweite Boosterimpfung.

Dazu zählen:

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege,
  • Menschen mit Grunderkrankungen ab 5 Jahren sowie
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientenkontakt).

Bitte besprechen Sie notwendige Auffrischungsimpfungen sowie deren Abstände zueinander mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

Wirkt die Impfung auch bei Virusmutationen?

Die Mutation von Viren ist ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Dies geschieht bei verschiedenen Viren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.

Wenn ein Virus mutiert, heißt dies nicht automatisch, dass die genetische Veränderung die Wirksamkeit eines Impfstoffs beeinflusst. So bieten Impfstoffe gegen Viruserkrankungen beispielsweise gegen Masern oder Röteln auch noch Jahrzehnte nach ihrer Entwicklung einen wirksamen und langanhaltenden Schutz vor den Erregern. Bei anderen Erkrankungen wie der Grippe hingegen ändern sich die Virusstämme oft und in einem solchen Ausmaß, dass die Zusammensetzung der Impfstoffprodukte jährlich aktualisiert werden muss, damit er wirksam ist (jährliche Stammanpassung).

Neue Impfstoffe wie die mRNA-Impfstoffe haben den Vorteil, dass sie schnell an Mutationen angepasst werden können. Aktuelle und künftige Virusmutationen werden genau beobachtet, um die Wirksamkeit der Impfstoffe auf die Varianten einschätzen zu können.

Aktuell sind bereits Impfstoffe für Menschen ab 12 Jahren für eine Auffrischimpfung zugelassen, die an einige Omikron-Varianten angepasst wurden. Die STIKO empfiehlt vorzugsweise, einen Omikron-angepassten mRNA-Impfstoff einzusetzen, da diese Impfstoffe im Vergleich zu den bisherigen Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen.

Reha-Maßnahmen: Welche Regelungen gelten?

Ob eine Reha-Klinik geöffnet ist, entscheidet deren Leitung, sofern die Corona-Regelungen des jeweiligen Bundeslandes dies nicht untersagen. Über die aktuelle Aufnahmesituation sollten sich Betroffene direkt bei der jeweiligen Reha-Klinik erkundigen.
Beim Abbruch einer Reha-Maßnahme aufgrund von Corona besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, zu wiederholen oder neu zu beantragen (Ersatz-Reha). Umfangreiche Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Hinweis: Haben Sie Fragen zu Ihrer Reha-Maßnahme? Dann sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem zuständigen Kostenträger.

Folgende Fragen können Ihnen dabei eine Hilfestellung bieten:

  • Wo kann ich einen Antrag auf Verschiebung meiner Reha einreichen?
  • Wann muss ich meine Reha spätestens antreten, sodass diese nicht verfällt?
  • Welche Fristen gelten während der Corona-Pandemie?
  • Hat man eine Chance auf eine erneute Reha-Maßnahme, wenn die Reha-Einrichtung wegen COVID-19 geschlossen ist?
  • Habe ich eine Chance auf eine erneute Reha-Maßnahme, wenn ich selbst in Quarantäne muss?

Hinweis: Haben Sie Fragen zu weiteren Änderungen in Bezug auf Sozialleistungen? Unsere Kolleginnen vom INFONETZ KREBS sind gerne für Sie da.

Hier erhalten Sie seelische Unterstützung

Die Corona-Krise führt bei vielen Menschen zu Unsicherheit und psychischen Belastungen. Insbesondere Krebspatientinnen und -patienten stellt die Pandemie vor große seelische Herausforderungen. Neben den Ängsten, die eine Krebserkrankung mit sich bringt, treten nun coronabedingte Stressfaktoren wie Isolation. Unterstützung und psychologische Hilfe erhalten Krebspatientinnen und -patienten bei den Psychosozialen Krebsberatungsstellen.

Benötigen Sie Hilfe?

Eine persönliche, kostenfreie Beratung durch das INFONETZ KREBS erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 80 70 88 77 oder per E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de.

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