Brustkrebs: Häufige Fragen


Kerstin Behn | INFONETZ KREBS

Viele Fragen, die das INFONETZ KREBS, unseren kostenlosen Beratungsdienst erreichen, betreffen das Thema Brustkrebs. In diesem Beitrag haben wir für Sie häufige Fragen zusammengetragen und stellen Ihnen die Antworten vor.

Benötigen Sie Hilfe? Die Mitarbeiterinnen des INFONETZ KREBS der Deutschen Krebshilfe sind gerne für Sie da: 0800 / 80708877 (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr) oder per Mail an krebshilfe@infonetz-krebs.de.

Kontakt zu anderen Betroffenen

„Ich bin Brustkrebspatientin und suche die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen.“

Patientenfrage

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Johanna Merkel

„Eine gute Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen finden Sie in Krebs-Selbsthilfegruppen, die nach der Akutbehandlung eine erste und wichtige Anlaufstelle für Patienten sind.

Durch den Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit Gleichbetroffenen können Patienten hier Mut und Zuversicht schöpfen. So beispielsweise bei der Frauenselbsthilfe Krebs, einer Vereinigung von krebskranken Frauen. Der Verein hilft Ihnen und Ihren Angehörigen durch Informationen und unterstützt Sie im Umgang mit Ihrer Erkrankung. Die Internetseite der Frauenselbsthilfe Krebs bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu deren Tätigkeiten sowie zu deren Angebot für Betroffene und Angehörige. Hier finden Sie zudem Angaben zu den bundesweiten Selbsthilfegruppen und den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Die Deutsche Krebshilfe fördert die Frauenselbsthilfe Krebs bereits seit vielen Jahren und unterstützt diese bei ihren Aktivitäten.“

INFONETZ KREBS

Recht auf Rehabilitation

„Meine Nichte ist Brustkrebspatientin und wird derzeit im Krankenhaus behandelt. Welchen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen hat sie?“

Anfrage

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Kerstin Behn | INFONETZ KREBS

„Bei der Rehabilitation geht es darum, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu lindern beziehungsweise zu beseitigen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder auch mit den Folgen einer chronischen Erkrankung leben zu lernen.

Eine Rehabilitationsmaßnahme für Krebspatienten kann direkt im Anschluss an die Erstbehandlung oder als onkologische Rehabilitation spätestens bis zum Ende des ersten Jahres nach der Primärbehandlung erfolgen. Bis zum Abschluss des zweiten Jahres kann unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rehabilitationsmaßnahme stattfinden, wenn beispielsweise noch erhebliche Funktionseinschränkungen vorliegen. Eine weitere ambulante oder stationäre Maßnahme kann erst nach vier weiteren Jahren beantragt werden.

Ausnahme: Treten Rückfälle oder Tochtergeschwülste in anderen Körperteilen auf, kann man – falls medizinisch notwendig – früher eine Rehabilitation bekommen.“

INFONETZ KREBS

Familiäre Vorbelastung

„Meine Schwester ist an Brustkrebs erkrankt. Da meine Mutter daran verstorben ist und ich zwei Töchter habe, frage ich mich, ob bei uns ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs besteht?“

Anfrage

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Beate Gimbel | INFONETZ KREBS

„Diese Frage kann nur individuell beantwortet werden. Generell ziehen Experten bestimmte Kriterien zur Einschätzung des persönlichen Risikos heran. Wichtige Anhaltspunkte sind beispielsweise die Anzahl der betroffenen Familienmitglieder sowie das Alter, in dem die Angehörigen erkrankt sind.

Ob eine erbliche Veranlagung für Brustkrebs vorliegt, lässt sich mit molekularbiologischen Untersuchungen feststellen.

Zur weiteren Abklärung ist es sinnvoll, dass Sie sich an eines der von der Deutschen Krebshilfe geförderten Zentren des Konsortiums familiärer Brust- und Eierstockkrebs wenden. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen unseres INFONETZ KREBS dabei, ein entsprechendes Zentrum in Ihrer Nähe zu finden.“

INFONETZ KREBS

Individuelle Behandlung

„Ich bin an Brustkrebs erkrankt und befinde mich in der Chemotherapie. Nun habe ich von einer personalisierten Krebstherapie gehört, die speziell auf Patienten zugeschnitten ist. Kann ich das für mich auch in Anspruch nehmen?“

Patientenfrage

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Gisela Trapp | INFONETZ KREBS

„Während die meisten Chemotherapeutika unspezifisch auf alle Körperzellen, die sich schnell teilen, wirken, greifen neuere Substanzen ganz gezielt nur die Krebszellen an. Sie richten sich gegen bestimmte Merkmale der Tumorzellen. Diese zielgerichteten Therapien wirken gegen Botenstoffe von bösartigen Zellen, zum Beispiel Hemmung von Signalwegen innerhalb der Zellen.

Bei vielen Brustkrebserkrankungen kann auf den Tumorzellen ein Oberflächenmarker, der HER2-neu-Rezeptor, nachgewiesen werden. Bildet der Tumor diesen Marker besonders stark, ergibt sich die Möglichkeit, zusätzlich zur Chemotherapie eine gezielte Immuntherapie einzuleiten. Hierzu erhält die betroffene Patientin sogenannte Antikörper intravenös. In besonderen Krankheitsfällen kann diese zusätzliche Behandlung das Rückfallrisiko senken und auch die Überlebenszeit verlängern.

Ob für Sie eine solche Behandlung infrage kommt, kann nur der behandelnde Arzt entscheiden, der alle Unterlagen zu Ihrer Erkrankung hat, insbesondere zu den feingeweblichen (histologischen) Merkmalen Ihres Tumors.

INFONETZ KREBS

Wächterlymphknoten

„Ich bin an Brustkrebs erkrankt. Die behandelnden Ärzte entfernen während der Brust-Operation den sogenannten Wächterlymphknoten. Was versteht man unter einem Wächterlymphknoten und welchen Vorteil bietet dieses Verfahren?“

Patientenfrage

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Johanna Merkel

„Wenn Brustkrebszellen metastasieren, das heißt, wenn sie sich von der Brust aus im Körper ausbreiten, geschieht dies zunächst meist über das Lymphsystem. Der Wächterlymphknoten oder auch Sentinellymphknoten genannt, ist der Lymphknoten, der dem Tumor am nächsten gelegen ist. Dieser wird daraufhin untersucht, ob sich Tumorzellen darin befinden. Um diesen Lymphknoten zu lokalisieren, wird eine schwach radioaktive Substanz und / oder ein blauer Farbstoff im Bereich der Brustwarze gespritzt. Diese Substanz verteilt sich mit dem Lymphstrom und gelangt so auch in den Lymphknoten. Der so markierte Lymphknoten lässt sich mit einem Messgerät oder aufgrund seiner Blaufärbung entdecken und gezielt entfernen. Finden sich darin keine Krebszellen, werden keine weiteren Lymphknoten entnommen. Sind die Wächterlymphknoten jedoch befallen, muss der Arzt in einigen Fällen – je nach vorliegendem Risiko – noch weitere Lymphknoten aus der Achselhöhle entfernen.“

INFONETZ KREBS

Ratgeber Brustkrebs

Grundlegende Informationen zum Thema Brustkrebs – von der Diagnose, über die Therapie bis hin zur Nachsorge – finden Sie im Ratgeber „Brustkrebs“ der Deutschen Krebshilfe.

Benötigen Sie Hilfe?

Das INFONETZ KREBS steht Betroffenen und ihren Angehörigen nach einer Krebsdiagnose bei! Eine persönliche, kostenfreie Beratung erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 80 70 88 77 oder per E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de.

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