ONKOLOGISCHE REHABILITATION (REHA NACH KREBS)

Die onkologische Reha ist ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung nach einer Krebserkrankung. Sie schließt sich direkt an die Akutbehandlung an oder kann innerhalb eines Jahres danach erfolgen. Rehabilitationssport ist ein fester Bestandteil der Reha nach Krebs.

Kostenfreie Beratung

Infonetz Krebs

Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr,
unter der Nummer 0800/80708877

Zum Infonetz Krebs

Wenn die erste Behandlungsphase (Primärbehandlung) Ihrer Krebserkrankung – also Operation und / oder medikamentöse Tumortherapie und / oder Strahlentherapie – beendet ist, beginnt die nächste Phase: die Reha nach einer Krebserkrankung.

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber, ob und wann nach dem Krebs eine Reha für Sie sinnvoll ist.

Welche Ziele hat eine onkologische Reha?

Eine onkologische Reha soll Sie körperlich und seelisch festigen, Ihr Allgemeinbefinden verbessern und Ihnen dabei helfen, in Ihr alltägliches Leben zurückzufinden und Ihren Beruf wieder ausüben zu können. Eine Reha nach Krebs kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Es gibt spezielle onkologische Rehakliniken, die sowohl mit den körperlichen als auch mit den psychischen Problemen von Krebskranken vertraut sind. Jedem Betroffenen soll eine für ihn passende Reha nach einer Krebserkrankung angeboten werden. Halten die Beschwerden länger an, lassen Sie sich beraten, welche weiteren Maßnahmen einer Krebs-Reha für Sie infrage kommen.

Eine onkologische Reha soll:

  • Ihnen helfen, sich von den Strapazen der Krebsbehandlung zu erholen
  • Ihre (körperlichen und seelischen) Folgen der Erkrankung lindern beziehungsweise beseitigen
  • Einer Verschlimmerung vorbeugen
  • Ihnen helfen, mit den Folgen einer chronischen Erkrankung zu leben
  • Die Krankheitsverarbeitung fördern
  • Sie bei der Rückkehr in das gesellschaftliche und berufliche Leben unterstützen

Mögliche konkrete Ziele einer Reha nach Krebs sind:

  • Körperliche Beeinträchtigungen verringern
  • Ihre Kondition verbessern
  • Die Krankheit psychisch verarbeiten
  • Ausbildung oder Studium fortsetzen
  • Berufliche Perspektiven (neu) entwickeln
  • Die Lebensqualität insgesamt verbessern
  • In der Familie (wieder) Fuß fassen
  • Die sozialen Kontakte (wieder)beleben

Was ist der erste Schritt bei einer onkologischen Reha?

Wenn Sie in der onkologischen Rehaklinik angekommen sind, erfolgt die sogenannte Rehabilitationsdiagnostik. Diese soll feststellen, welche Folgen die Krankheit und die Behandlung hatten. So kann genau festgelegt werden, wie Ihre individuelle Krebs-Reha aussehen soll.

Was gehört zu einer Rehabilitationsdiagnostik?

  • Ärztliche Eingangsuntersuchung
  • Laboruntersuchungen
  • Apparativ-technische Untersuchungen
  • Psychologische Erstgespräche
  • Bei Bedarf
    • Pflegeanamnese
    • Sportmedizinische Basiserfassung
    • Physio- oder ergotherapeutische Statuserhebung

Anhand der Ergebnisse lässt sich einschätzen, wie fit und beweglich Sie sind, welche Therapieelemente infrage kommen (etwa Physio- oder Ergotherapie) und ob eventuell Pflegebedarf besteht.

Wichtig: Beschreiben Sie bei diesen Terminen Ihre Beschwerden, alltäglichen Einschränkungen und auch die Ziele, die Sie sich selbst für die Reha nach Krebs setzen.

Was passiert bei einer onkologischen Reha?

Der Ablauf und die Inhalte einer onkologischen Reha in einer Krebs-Rehaklinik können individuell unterschiedlich sein.

Mögliche Inhalte einer Reha nach Krebs sind:

  • Ernährungstherapie oder -beratung, zum Beispiel auch gemeinsames Kochen
  • Auseinandersetzung mit der Krankheit und ihren körperlichen Folgen
  • Eventuell Fortsetzung laufender Therapien, Wundversorgung, Stomatherapie, parenterale Ernährung, Katheterpflege
  • Auseinandersetzung mit psychischen Folgen der Krankheit
  • Auseinandersetzung mit sozialen und beruflichen Folgen der Krankheit
  • Bewegungstherapie mit gezieltem Aufbau- und Ausdauertraining

Am Ende der onkologischen Reha wird überprüft, ob die Behandlungsziele erreicht wurden. Auch die Möglichkeiten, den Beruf wieder auszuüben, werden überprüft. Schon während der Reha nach einer Krebserkrankung, spätestens aber beim Abschlussgespräch sollten Sie mit dem behandelnden Arzt und dem Klinikpersonal Ihre weiteren Perspektiven besprechen. Meist erhalten Sie auch Informationen, welche Therapien Sie ambulant weiterführen können.

Hinweis: Der Entlassungsbericht zur Reha nach Krebs enthält Einzelheiten darüber, wie Ihre Behandlung verlaufen ist und inwieweit Sie persönliche Ziele erreicht oder auch nicht erreicht haben. Lassen Sie sich diesen Bericht mitgeben oder zusenden.

Welche Formen der onkologischen Reha gibt es?

Eine Reha nach einer Krebserkrankung kann als Anschlussrehabilitation (AHB/AR) direkt im Anschluss an die stationäre oder ambulante Akutbehandlung oder als onkologische Reha spätestens bis zum Ende des ersten Jahres nach der Akutbehandlung erfolgen.

Eine AHB beginnt je nach Erkrankung, Behandlung und Kostenträger zwei bis sechs Wochen nach dem Ende der Behandlung. Sie dauert meist drei Wochen, kann aber verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig ist.

Schließt sich an den Krankenhausaufenthalt eine ambulante Behandlung, etwa eine Bestrahlung oder Chemotherapie an, leitet der dann behandelnde Arzt die AHB ein, also etwa ein niedergelassener Onkologe oder Radioonkologe.

Eine onkologische Reha machen Sie im Laufe des ersten Jahres nach der Akutbehandlung. Sie dauert in der Regel drei Wochen, kann aber ebenfalls aus medizinischen Gründen verlängert werden. Bis zum Ende des zweiten Jahres können Sie erneut eine Krebs-Reha erhalten, wenn bei Ihnen noch erhebliche Funktionseinschränkungen vorliegen. Eine nochmalige ambulante oder stationäre onkologische Reha können Sie erst nach vier weiteren Jahren beantragen. Ausnahme: Treten Rückfälle oder Tochtergeschwülste in anderen Körperteilen auf, können Sie – falls medizinisch notwendig – früher eine Reha nach Krebs bekommen.

Alternativ zu den stationären Maßnahmen einer onkologischen Reha gibt es die Möglichkeit der teilstationären Reha nach Krebs. Das heißt, Sie wohnen zu Hause und nehmen Ihre Anwendungen und Behandlungen in einer wohnortnahen Rehaeinrichtung wahr. Diese Form der Rehabilitation kann eine stationäre in Krebs-Rehakliniken ersetzen oder verkürzen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sollte die häusliche Versorgung sichergestellt sein, sodass Sie damit nicht zusätzlich belastet sind.

Der Weg zur onkologischen Reha

Wie finde ich geeignete onkologische Rehakliniken?

In welchen Krebs-Rehakliniken Sie die onkologische Reha durchführen, können Sie mitentscheiden, denn Sie haben laut § 8 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ein Wunsch- und Wahlrecht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Klinik geeignet ist, setzen Sie sich mit dem Sozialdienst oder dem jeweiligen Kostenträger in Verbindung. Auch Krebsberatungsstellen und der telefonische Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe – das INFONETZ KREBS – können bei Bedarf weiterhelfen.

Ein spezielles Beratungsangebot für rehabilitative Maßnahmen und sozialmedizinische Unterstützung für junge Krebsbetroffene bietet auch die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

Wie beantrage ich eine onkologische Reha?

Der Antrag für eine Anschlussrehabilitation muss entweder bereits im Krankenhaus oder bei Ihrem zuletzt behandelnden Arzt gestellt werden. Der Kliniksozialdienst oder die Mitarbeiter der Praxis unterstützen Sie dabei. Sie können sich auch an eine Krebsberatungsstelle wenden.

Den Antrag für eine onkologische Reha stellen Sie beim zuständigen Kostenträger, also der Renten- oder Krankenversicherung oder dem Sozialamt. Zusammen mit dem Antrag sollten Sie Unterlagen einreichen, die Auskunft darüber geben, welche Beschwerden und Alltagseinschränkungen Sie haben (zum Beispiel aktuelle Befunde, Arztbrief oder Gutachten).

Wer übernimmt die Kosten für eine onkologische Reha?

Rehabilitationsleistungen sind in Deutschland Aufgabe der verschiedenen Sozialversicherungsträger, das heißt insbesondere der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Welcher Kostenträger zuständig für Ihre Reha nach Krebs ist, hängt von Ihren persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. In der Regel finanziert der Rentenversicherungsträger die Rehabilitation für Berufstätige, damit sie wieder oder weiterhin arbeiten können. Wie viel Sie zu den Maßnahmen der Reha nach einer Krebserkrankung zuzahlen müssen, hängt davon ab, wer der Kostenträger ist.

Ausführliche Informationen zur Rehabilitation und den Sozialleistungen, auf die Sie Anspruch haben, erhalten Sie unter Sozialleistungen bei Krebs.

Was ist Rehabilitationssport?

Viele Betroffene treffen sich in speziellen Rehabilitations-Sportgruppen. Diese treffen sich regelmäßig, eine ärztliche Aufsicht ist jedoch nicht notwendig.

Wichtig: Diese Sportangebote sind für Krebsbetroffene kostenlos. Sie brauchen auch kein Mitglied im Sportverein zu sein.

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie Rehabilitationssport machen können. Dann kann er diesen verordnen. Der Übungsleiter des Sportvereins kann Ihnen sagen, ob Sie das Formular direkt beim Verein oder bei Ihrer Krankenkasse abgeben sollen. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse das Muster genehmigen und abstempeln. Jeder Krebsbetroffene hat das Anrecht auf Rehabilitationssport. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Teilnahme an einer Reha-Sportgruppe für 18 Monate in einem vom Landessportbund oder vom Behindertensportverband zertifizierten Sportverein. Ihr Arzt kann Ihnen zunächst 50 Übungseinheiten (mindestens jeweils 45 Minuten) Rehabilitationssport verschreiben; später können weitere Einheiten folgen.

Wichtig: Die Sportvereine müssen vom Landessportbund oder vom Behindertensportverband zertifiziert sein.

Wo Sie eine Reha-Sportgruppe an Ihrem Wohnort finden, die für Ihre Erkrankung geeignet ist, können Sie bei den Landessportbünden oder den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes erfahren.

Hier finden Sie die Adressen der Landessportbünde und Landesverbänden.

Seit mehreren Jahren finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen Schulungsprogramme unter anderem für brustkrebskranke Frauen. Weitere Bewegungsprogramme werden entwickelt, damit in den kommenden Jahren Krebsbetroffenen flächendeckend Bewegungsangebote gemacht werden können. Das bedeutet: Alle beteiligten Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Leistungserbringer arbeiten eng zusammen und stimmen Entscheidungen besser aufeinander ab. Der Betroffene nimmt an Bewegungsprogrammen teil und erhält umfassende Informationen. Die eingebundenen Krankenkassen übernehmen 90 Prozent der Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach weiteren Informationen.

Ratgeber: Bewegung und Sport bei Krebs

Die Blauen Ratgeber Sport und Bewegung bei Krebs

Finden Sie weitere Informationen über den Einfluss von "Sport und Bewegung bei Krebs" im gleichnamigen blauen Ratgeber. Sie können diesen als kostenlose Broschüre bestellen, als PDF herunterladen oder den Artikel online lesen.

Bestellen Artikel lesen

Was ist das Netzwerk OnkoAktiv?

Das Netzwerk OnkoAktiv bietet krebskranken Menschen in ganz Deutschland wohnortnahe und ihrer jeweiligen Situation angepasste Sport- und Bewegungsangebote. Die Arbeit von OnkoAktiv stützt sich auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der onkologischen Sport- und Bewegungstherapie und auf die jahrelange Erfahrung aus der direkten Trainingspraxis mit Krebsbetroffenen.

Betroffene erhalten von OnkoAktiv ein kostenfreies Beratungs- und Vermittlungsangebot sowie wichtige Informationen zum Thema Bewegung und Sport bei Krebs. Nähere Informationen sowie alle bereits zertifizierten OnkoAktiv Trainings- und Therapieinstitutionen finden Sie auf der Internetseite www.netzwerk-onkoaktiv.de. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt zum OnkoAktiv Team auf, so kann für Sie ein wohnortnahes und passendes Bewegungsangebot gefunden werden.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung

  • Erstellt Mai 2023
  • Letzte Aktualisierung August 2023

Text, Redaktion, Quellen

  • Patienteninformation Stiftung Deutsche Krebshilfe

Benötigen Sie Hilfe?

Das INFONETZ KREBS steht Betroffenen nach einer Krebsdiagnose bei! Eine persönliche, kostenfreie Krebsberatung erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 80 70 88 77 oder per E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de.