Coronavirus: Häufig gestellte Fragen von Krebspatienten


Coronavirus: Haeufig gestellte Fragen von Krebspatienten

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise erhält das INFONETZ Krebs vermehrt Anfragen rund um das Thema „Coronavirus und Krebs“. In dem folgenden Beitrag werden die wichtigsten Fragen und Antworten dargestellt.

Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?

Patientenfrage

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Johanna Merkel

„Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind – wie auch bei der Grippe und anderen akuten Atemwegserkrankungen – das Einhalten der Hygieneregeln sowie das Abstandhalten zu anderen Personen:

  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
  • Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch, das nach dem Gebrauch sofort in den Mülleimer mit Deckel entsorgt wird, oder in die Ellenbeuge.
  • Gegebenenfalls Nutzen eines Mund-Nasenschutzes, um andere Menschen vor einer Infektion zu schützen.
  • Mindestens 1,5 m Abstand halten von allen Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen.

Weitere Informationen zu den richtigen Hygienemaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA.“

INFONETZ KREBS

Meine Krebsbehandlung soll verschoben werden, wie kann das sein?

Patientenfrage

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Kerstin Behn | INFONETZ KREBS

„Bei jeder Krebsbehandlung muss der Nutzen der Behandlung gegen den möglichen Schaden (Nebenwirkungen) abgewogen werden. Dies beinhaltet auch die Gefahr einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus.

Die Entscheidung darüber, ob eine Krebstherapie in dieser Situation begonnen werden kann oder besser verzögert beziehungsweise verschoben werden sollte, orientiert sich insbesondere an der individuellen Erkrankungssituation eines Betroffenen. So kann beispielsweise in einem chronischen Erkrankungsstadium oder bei einem geringen Rezidivrisiko eine Verschiebung der Behandlung erwogen werden, ohne den Betroffenen unnötig zu gefährden.

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, DGHO, stellt dazu fest, dass beispielsweise bei Patienten mit einer chronischen und gut beherrschten Krebserkrankung Behandlungsmaßnahmen gegebenenfalls verschoben werden können.

Hingegen steht bei den meisten Patienten, die akut an Krebs erkrankt sind, der Nutzen einer sinnvollen und geplanten Krebsbehandlung über dem Risiko einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus.

Eine Übersicht zu den Entscheidungskriterien bei Krebstherapien im Zusammenhang mit COVID-19 sind im Text Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen des Leitlinienportals oncopedia der DGHO zu finden.“

INFONETZ KREBS

Ist es sinnvoll, mich als Krebspatient gegen Pneumokokken impfen zu lassen?

Patientenfrage

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Beate Gimbel | INFONETZ KREBS

„Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts gibt Empfehlungen zur Impfung gegen Pneumokokken-Infektionen heraus. Das Institut rät grundsätzlich zu einer Impfung bei Patienten mit einem angeborenen oder erworbenen Immundefekt oder einer Immunsuppression, beispielsweise durch eine Chemotherapie. Welche Erkrankungen dies genau betrifft, kann in den aktuellen Empfehlungen der STIKO nachgelesen werden (siehe 322 f.). Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, um die Frage nach einer Pneumokokken-Impfung in Ihrem persönlichen Fall zu klären und aktuelle Angaben bezüglich der Verfügbarkeit des Impfstoffes zu erhalten.“

INFONETZ KREBS

Bin ich als Krebspatient durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) besonders gefährdet?

Patientenfrage

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Johanna Merkel

„Laut der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) ist das Risiko für Krebspatienten durch eine Infektion mit respiratorischen Viren eine Lungenentzündung zu erleiden, deutlich höher als für Gesunde. Dies gilt wahrscheinlich auch für Infektionen durch SARS-CoV-2.
Nach bisherigen Erkenntnissen sind Menschen mit einem unterdrückten Immunsystem zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht besonders gefährdet. Auch durch die Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, besteht ein erhöhtes Risiko. Verschiedene Grunderkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Viele Krebserkrankte haben darüber hinaus einen oder mehrere der allgemeinen Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19.

Allgemeine Risikofaktoren:

  • Alter > 65 Jahre
  • Pflegeeinrichtungen

Spezifische Erkrankungen, insbesondere bei ausgeprägter Symptomatik:

  • Chronische Lungenerkrankung, oder mittel- oder schwergradiges Asthma bronchiale
  • Schwere Herzerkrankung
  • Immunsuppression, einschl.
  • Adipositas (BMI >40)
  • Diabetes mellitus
  • Chronische Niereninsuffizienz unter Dialyse
  • Lebererkrankung

Weitere Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf können Sie über über diesen Link abrufen.“

INFONETZ KREBS

Verliere ich meinen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme, wenn ich sie wegen der Corona-Pandemie nicht antreten kann?

Patientenfrage

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Kerstin Behn | INFONETZ KREBS

„Angesichts der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht derzeit keine Verpflichtung zum sofortigen Antritt einer onkologischen Rehabilitationsleistung. Anträge auf Verschiebung bereits genehmigter Rehabilitationsmaßnahmen können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Eine Verschiebung des Rehabilitationsbeginns ist in Folge der Corona-Pandemie gegenwärtig bis zu neun Monaten möglich.

Bei einem Abbruch der Rehabilitation durch die Einrichtung selbst oder auf Wunsch des Rehabilitanden, besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, zu wiederholen oder neu zu beantragen (sogenannte Ersatz-Reha).

Für die Beantragung einer erneuten Leistung zur medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag (Formular G0101) zur bundesweiten Verwendung entwickelt, der den Reha-Kliniken vorliegt. Wurde eine Anschlussheilbehandlung (AHB) durch die Einrichtung oder vom Betroffenen aus Sorge vor Ansteckung abgesagt, ist es im Hinblick auf die derzeitige Corona-Situation möglich, die AHB zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Die Phase zwischen Beendigung der Behandlung und Beginn der AHB sollte jedoch in einem angemessenen Zeitrahmen liegen. Als Richtwert gelten zurzeit sechs Wochen, wobei eine geringfügige Überschreitung um bis zu zwei Wochen möglich ist. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Absagen, Verschiebungen und Verlängerungen bietet die Deutsche Rentenversicherung.“

INFONETZ KREBS

Wie kann ich als Krebspatient psychologische Unterstützung während der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie erhalten?

Patientenfrage

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Beate Gimbel | INFONETZ KREBS

„Viele Krebspatienten und psychisch kranke Menschen sind auch während der Corona-Pandemie auf psychotherapeutische Versorgung angewiesen. Daher gilt: Solange weder Patient noch Psychotherapeuten Symptome für Atemwegserkrankungen haben, ist Psychotherapie auch mit persönlichem Kontakt möglich.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • dass ausreichend Abstand eingehalten,
  • auf das Hände-Schütteln verzichtet,
  • und die Husten- und Nies-Etikette beachtet werden.

Zur Vermeidung der Infektionsgefahr kann die psychotherapeutische Behandlung seit dem 1. April auch online per Videotelefonat fortgeführt werden. Diese neue Regelung gilt laut der Verbraucherzentrale vorläufig für das 2. Quartal 2020.

Die meisten psychosozialen Krebsberatungsstellen bieten Krebspatienten und ihren Angehörigen derzeit statt persönlicher Kontakte eine telefonische oder schriftliche Beratung per E-Mail an.“

INFONETZ KREBS

Was ist beim Umgang mit Masken zu beachten?

Patientenfrage

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Johanna Merkel

„Zunächst ist zwischen Atemschutzmasken auf der einen Seite und Mund-Nase-Bedeckungen, Behelfsmasken, selbstgemachten Gesichtsmasken etc. auf der anderen Seite zu unterscheiden. Den Unterschied finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Mund-Nase-Bedeckungen, Community-Masken, Behelfsmasken etc. können vor allem zur Minderung der Tröpfchen-Freisetzung beitragen. Durch die erzielte geringere Virenkonzentration in der Umgebungsluft eines Ausscheiders kommt es zur Unterbrechung der Infektionswege. Darüber hinaus schützen sie durch Minderung der Kontaktberührung mit Mund und Nase (Schleimhäute) vor Schmierinfektionen.

Mund-Nase-Bedeckungen wirken daher überwiegend als Fremdschutz. Deshalb kann das Tragen von Gesichtsschutz durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann und keine anderen Maßnahmen möglich sind, z. B. öffentlicher Personennahverkehr, Lebensmittelgeschäften oder auch am Arbeitsplatz, dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen.

Mund-Nase-Bedeckungen schützen aufgrund des Materials nicht wie partikelfilternde Schutzmasken. Daher sind diese nur für den privaten Gebrauch geeignet. Achten Sie darauf, dass diese waschbar und kochfest sind.“

INFONETZ KREBS

Benötigen Sie Hilfe?

Das INFONETZ KREBS steht Betroffenen nach einer Krebsdiagnose bei! Eine persönliche, kostenfreie Krebsberatung erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 80 70 88 77 oder per E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de.

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