Informationen zur Spendenbescheinigung

Jede Einzelspende an unsere gemeinnützigen Organisationen ist steuerlich absetzbar. Die Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung senden wir Ihnen automatisch zu Beginn des Folgejahres der Spende zu.

Spenderservice

Wann können Spenden von der Steuer abgesetzt werden?

Spenden sind absetzbar

Ihre Spende können Sie mithilfe der Spendenquittung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, wenn die gemeinnützige Organisation die Voraussetzungen des §10 b) EStG erfüllt. Das heißt, die Organisation erfüllt einen steuerbegünstigten Zweck. Alle unsere Organisationen

  • Stiftung Deutsche Krebshilfe
  • Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe
  • Dr. Mildred Scheel-Stiftung für Krebsforschung
  • Mildred-Scheel-Kreis e. V.


erfüllen diese Voraussetzungen.

Helfen auch Sie

Ihre Spende zählt

In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?

Spenden auf mehrere Jahre verteilen

Bei besonders hohen Spenden an gemeinnützige Organisationen, müssen Sie Ihre Spenden über mehrere Jahre bei der Steuer verteilen. In einem Jahr können Sie über die Zuwendungsbescheinigung nur Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgabe absetzen. Bei dem Gesamtbetrag der Einkünfte handelt es sich im Wesentlichen um Ihre Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten und Altersentlastungsbetrag.

Sofern alle steuerrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung, in der alle Ihre im Jahresverlauf geleisteten Spenden aufgeführt sind.

Hotline Spenderservice

0228/ 72990-90

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Gleich anrufen

Beispiel für absetzbare Spenden

Beträgt dieser Gesamtbetrag der Einkünfte z.B. 30.000 Euro in einem Jahr, können Sie in diesem Jahr Spenden bis zu 6.000 Euro als Sonderausgabe absetzen. Liegen Ihre Spenden darüber, ist der restliche Teil der Spenden nicht verloren. Sie können diesen überschüssigen Spendenbetrag im Rahmen der Höchstbeträge auch in den folgenden Veranlagungszeiträumen einreichen.

Wie bekomme ich eine Spendenquittung?

Versand der Spendenquittung

Sie erhalten über Ihre Spende an die Deutsche Krebshilfe oder ihre Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe eine Spendenquittung, die Sie als Beleg zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Wir versenden unsere Zuwendungsbestätigungen automatisch zu Beginn des Folgejahres der Spende. Das bedeutet: Sie erhalten für alle von Ihnen im abgelaufenen Kalenderjahr getätigten Spenden ab 10 Euro automatisch eine Zuwendungsbescheinigung, auf der alle Spenden einzeln vermerkt sind.

Bitte achten Sie bei einer Überweisung auf unser Spendenkonto, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse anzugeben. Nur so können wir die korrekte Zusendung der Zuwendungsbestätigung gewährleisten.

Jetzt mit Ihrer Spende helfen

Was ist ein vereinfachter Spendennachweis?

Bei Einzelspenden bis zu 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation ist auch ein vereinfachter Spendennachweis ausreichend. In diesem Fall ist für das Finanzamt ein Einzahlungsbeleg, ein Kontoauszug oder ein Ausdruck vom Onlinebanking als Nachweis ausreichend.

Kontakt Spenderservice

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Spendenbescheinigung? Gerne können Sie unseren Spenderservice anrufen unter 0228/72990-90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an spenderservice@krebshilfe.de.