Ferien: Sonne genießen – vor Hautkrebs schützen!

Bonn, 22.06.2016 – Der Sommer ist da. Es zieht die Menschen ins Freie: Entspannen, Seele baumeln lassen und den Alltag vergessen – nicht aber den Sonnenschutz. In der Urlaubszeit ist die Haut der Sonne und damit der UV-Strahlung meist viel stärker ausgesetzt als sonst. „Ob am Strand, im Freibad oder auf dem Balkon - genießen Sie die Sonne, aber verzichten Sie nicht auf ausreichenden UV-Schutz“, empfiehlt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Einfache UV-Schutztipps verringern das Hautkrebsrisiko.

 

Ultraviolette Strahlung der Sonne ist krebserregend. Sie ist der größte Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs. Fast 265.000 Menschen erkranken jährlich neu in Deutschland an einem Tumor der Haut, über 30.000 davon am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. „Gerade unregelmäßige aber intensive UV-Belastungen, wie beispielsweise ausgiebige Sonnenbäder, begünstigen das Entstehen maligner Melanome“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP).

Die meisten Menschen nehmen im Durchschnitt im Urlaub genauso viel UV-Strahlung auf, wie während des gesamten restlichen Jahres. Daher raten die Deutsche Krebshilfe und die ADP dazu, Sonnenschutz in den Ferien besonders ernst zu nehmen. Zwar ist Sonnencreme bei vielen Urlaubern mittlerweile fester Bestandteil des Reisegepäcks, der beste UV-Schutz im Sommer besteht jedoch darin, intensive Sonne in der Mittagszeit von 11 bis 16 Uhr zu meiden. „Planen Sie in dieser Zeit einen Museumsbesuch, halten Sie Siesta oder entspannen Sie im Schatten“, rät Breitbart. Im Freien schützt Kleidung. Gerade bei Kindern, deren Haut besonders empfindlich auf UV-Strahlen reagiert, raten Experten dazu, beim Baden ein T-Shirt zu tragen. Freiliegende Körperstellen sollten mit reichlich Sonnencreme eingerieben werden.

Auch bei bewölktem Himmel kann die Sonnenbrandgefahr im Sommer durchaus hoch sein. Bestimmte Wolkenformationen streuen die UV-Strahlen und verstärken diese. Eine Hilfe, die tagesaktuelle Sonnenbrandgefahr einzuschätzen, bietet der UV-Index. Er beschreibt die Stärke der UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11+, wobei jedem Skalenwert Empfehlungen für Sonnenschutzmaßnahmen zugeordnet sind. Der UV-Index ist im Internet für Deutschland und das Ausland abrufbar, beispielsweise beim Bundesamt für Strahlenschutz unter www.bfs.de.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Hautkrebsprävention durch UV-Schutz bietet zudem der Präventionsratgeber „Sommer. Sonne. Schattenspiele. Gut behütet vor UV-Strahlung“ der Deutschen Krebshilfe und der ADP. Er kann kostenfrei im Internet bestellt und heruntergeladen werden

 

UV-Schutztipps für Groß und Klein

Starke Sonnenbestrahlung meiden

  •  Unternehmungen auf die Morgen- und Nachmittagsstunden legen.
  •  Mittags zwischen 11 und 16 Uhr drinnen oder im Schatten aufhalten.
  •  Bei Aktivitäten im Freien auf den UV-Index achten: www.bfs.de/uv-prognose
  • Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.

Sonnengerechte Kleidung

  • Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protection-Factor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
  • Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN EN ISO 12312-1E mit dem Standard „UV-400“.

Sonnenschutzmittel

  • Sonnenschutzmittel nicht verwenden, um den Aufenthalt in der Sonne zu verlängern.
  • Unbekleidete Hautpartien mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
  • Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LFS 30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
  • Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
  • Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.
    Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die Sonnenschutzzeit.

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