Wichtige Impulse für die Krebsversorgung

Berlin/Mainz/Bonn, 19. Oktober 2015 – Auf der Grundlage des Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG) vom 9. April 2013 sollen bis 2017 in ganz Deutschland klinische Krebsregister zur Verbesserung der Krebsversorgung eingerichtet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Sabine Bätzing-Lichtenthäler und die Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans haben zur Halbzeit zu einer Fachtagung in Mainz eingeladen. Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten, Patientenvertreterinnen und -vertretern sowie allen an der onkologischen Versorgung Beteiligten wurde über den aktuellen Stand informiert, zudem wurden wichtige Impulse für die zweite Halbzeit gegeben.

 

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sagte zu Beginn der Veranstaltung: „Um die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland weiter zu verbessern, brauchen krebskranke Menschen und deren Angehörige, aber auch Leistungserbringer, Kostenträger, die Wissenschaft und Politik zuverlässige Auskünfte über die Qualität der Behandlung.“ Diese Auskünfte zu geben, sei eine der Aufgaben klinischer Krebsregister.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte: „Die Krebsbekämpfung bleibt eine gesundheitspolitische Herausforderung ersten Ranges. Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen entschlossen fortsetzen, um die gute Krebsversorgung in Deutschland weiter auszubauen und zu verbessern. Klinische Krebsregister sind dabei ein entscheidender Baustein. Durch die flächendeckende Auswertung aller Behandlungsdaten in klinischen Krebsregistern werden erfolgreiche Behandlungsmethoden schneller sichtbar. Das kommt Krebskranken unmittelbar zugute. Die heute in Mainz gezogene Zwischenbilanz zeigt, dass der Ausbau klinischer Krebsregister in allen Bundesländern unter Hochdruck vorangetrieben wird.“

Nicht zuletzt wegen ungleicher Rahmenbedingungen für den Aufbau klinischer Krebsregister in den Ländern stelle die Schaffung bundesweit vergleichbarer Regelungen eine große Herausforderung dar. „Die zur Schaffung vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen eingesetzte Arbeitsgruppe unter rheinland-pfälzischer Federführung hat zu dem bis jetzt erreichten positiven Zwischenergebnis wesentlich beigetragen“, unterstrich Bätzing-Lichtenthäler.

Jeweils die Hälfte der Bundesländer bauen ihre früheren epidemiologischen Register zu klinisch-epidemiologischen Registern um und aus beziehungsweise etablieren ein Krebsregister mit mehreren Außenstellen. Dabei werden zwei Bundesländer ihre Krebsregister länderübergreifend organisieren. Die zur Datenerfassung notwendigen Landesgesetze sind bereits in vier Ländern erlassen und in weiteren sieben Ländern im Gesetzgebungsverfahren. Die laufenden Kosten der Krebsregister werden zu 90 Prozent von den Krankenversicherungen getragen, zu 10 Prozent von den Ländern.

Professor Dr. Hofstädter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, hob den direkten Nutzen klinischer Krebsregistrierung für die Behandlung von Krebskranken hervor. „Klinische Krebsregister und die in ihrem Einzugsgebiet onkologisch tätigen Ärzte bilden ein regionales Netzwerk, das auf Grundlage der Daten aus den Registern einen kollegialen Prozess des voneinander Lernens organisiert“, so Hofstädter. Wie klinische Krebsregister die Behandlung direkt unterstützen können, wurde auf der Veranstaltung an Beispielen aus drei Regionen praxisnah demonstriert.

Klinische Krebsregister sind unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebserkrankung anfallen, erfassen, auswerten und die Auswertungsergebnisse an behandelnde Ärzte und Einrichtungen rückmelden. „Sie sind damit wichtige Partner der von der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe zertifizierten Krebszentren bei der Auswertung ihrer Behandlungsdaten. Klinische Krebsregister können in Zukunft die Erfassung und Auswertung von Behandlungen übernehmen und auf diese Weise den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Daten über den Behandlungserfolg und die Lebensqualität der in zertifizierten Zentren behandelten Patienten zur Verfügung stellen und so auch zur kontinuierlichen Verbesserung der Strukturen und Prozesse beitragen“, so Prof. Dr. Wolff Schmiegel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.

Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, erinnerte daran, dass ein flächendeckender Aufbau klinischer Krebsregister bereits 1982 von der Gründerin der Deutschen Krebshilfe Dr. Mildred Scheel zur Sicherstellung einer Patientenversorgung auf hohem Niveau gefordert worden sei. Der aktuelle Aufbau der klinischen Krebsregister wird von der Deutschen Krebshilfe mit 7,2 Millionen Euro gefördert. „Wir haben damit unseren Teil dazu geleistet, einen möglichst raschen Auf-, Aus- oder Umbau der klinischen Krebsregister in den Bundesländern zu unterstützen. Die klinische Krebsregistrierung wird ein großer Gewinn für krebskranke Menschen sein“, sagte Nettekoven.

„Klinische Krebsregister sind eine unverzichtbare Basis moderner onkologischer Behandlung“, waren sich die Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans, Hofstädter, Schmiegel und Nettekoven einig. Die Veranstaltung endet mit der Einweihung des neuen klinisch-epidemiologischen Krebsregisters Rheinland-Pfalz.


Zum Download (PDF):
Informationspapier zur Etablierung klinischer Krebsregistrierung in Deutschland
Halbzeitstand im Prozess der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG)



Weitere Informationen finden Sie unter
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.msagd.rlp.de
www.krebsgesellschaft.de
www.tumorzentren.de

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