Kinder- und Jugendärzte beraten Eltern beim UV-Schutz

Bonn, 19.08.2016 – Jeder Sonnenbrand im Kindesalter erhöht das Hautkrebsrisiko. Ab sofort werden Eltern daher im Rahmen der U5-Vorsorgeuntersuchung vom Kinder- und Jugendarzt auch über UV-Strahlung und -Schutz informiert. Dies sieht die überarbeitete Neufassung der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Die U5 erfolgt bei sechs Monate alten Säuglingen und wird von der Krankenkasse bezahlt.

 

Die Zahl der Hautkrebsfälle in Deutschland hat sich in den letzten 40 Jahren vervierfacht: Fast 265.000 Menschen erkranken derzeit bundesweit jährlich neu an einem Tumor der Haut: rund 147.000 am Basalzellkarzinom, 87.000 am Plattenepithelkarzinom und mehr als 30.000 am gefährlichen malignen Melanom. Verursacht wird diese Krebsart maßgeblich durch ultraviolette Strahlung – ein Risikofaktor, der sich leicht vermeiden lässt.

„Wir Kinder- und Jugendärzte haben eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Eltern Neugeborener über richtigen UV-Schutz für ihren Nachwuchs aufzuklären“, sagt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). „In der Praxis erleben wir leider immer noch viele Eltern, die Sonnenbrände bei ihrem Kind als nicht weiter dramatisch empfinden. Hier gibt es noch viel Aufklärung zu leisten.“

Experten sind sich einig, dass Sonnenschutz bereits bei den Jüngsten beginnen muss, denn: „Die in der Kindheit und Jugend erworbenen UV-Schäden der Haut sind maßgeblich für das spätere Entstehen von Hautkrebs verantwortlich“, sagt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP). „Die UV-empfindlichen Stammzellen liegen bei Kindern sehr viel dichter unter der Hautoberfläche als bei Erwachsenen und sind somit UV-Strahlen stärker ausgesetzt“, so Breitbart. Zudem tritt das „Alarmsignal“ Sonnenbrand bei Kindern später auf als bei Erwachsenen. Die Haut ist dann bereits geschädigt. Kann das körpereigene Reparatursystem dies nicht selbst beheben, entsteht Jahre später Hautkrebs.

Durch Sonnenschutz können UV-Schäden und Sonnenbrände sehr einfach verhindert werden. Bei Kindern gilt es in erster Linie, starke Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Sonnengerechte Kleidung sowie richtig aufgetragene Sonnenschutzmittel bieten zusätzlichen Schutz. Wie dies im Alltag und Urlaub gelingen kann, erläutert das Präventionsfaltblatt „Clever in Sonne und Schatten“. Es bietet Eltern Hintergrundinformationen sowie praxistaugliche UV-Schutztipps und wird durch eine Checkliste ergänzt. Erarbeitet wurde es gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention, der Universitäts-Hautklinik Köln, dem Zentrum für Molekulare Medizin der Universität zu Köln sowie dem Präventionszentrum des Universitäts KrebsCentrums Dresden und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Das Präventionsfaltblatt mit dem Titel „Clever in Sonne und Schatten. Gut geschützt vor UV-Strahlen“, eine laminierte UV-Checkliste sowie weitere Materialien können Kinderarztpraxen, Eltern und Interessierte kostenlos bei der Deutschen Krebshilfe, Buschstr. 32, 53113 Bonn oder online bestellen.

Informationen zur formalen und inhaltlichen Überarbeitung der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können unter folgendem Link eingesehen werden: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2287/

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Bonn, 19. August 2016

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