Erbschaften – Engagement über das Leben hinaus

Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maße zur finanziellen Sicherung der Arbeit der Deutschen Krebshilfe bei. Unterstützen auch Sie den Kampf gegen Krebs und berücksichtigen Sie uns in Ihrem Nachlass.

Erbschaften gegen den Krebs

Warum sollte ich ein Testament verfassen?

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt.

Martin Friedrich

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Leiter Bereich Recht/Nachlassangelegenheiten

Telefon: 0228/72990-440

Weitere Informationen

Das Testament

Testamente  können privatschriftlich (handschriftlich) oder notariell (Entwurf und Beurkundung durch einen Notar) errichtet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er alles so zum Ausdruck gebracht hat, wie er es sich wünscht, sollte auf jeden Fall einen Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass Ihre Wünsche unmissverständlich und rechtlich korrekt formuliert werden. Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Vermögens über das im Testament verfügt wird. Bei einem angenommenen Wert von 100.000 Euro beträgt die Notargebühr für den Entwurf und die Beurkundung eines Testaments 273 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer, Schreibauslagen und Porto). Bei einem Erbvertrag verdoppelt sich diese Gebühr. Wir empfehlen dringend die anschließende Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht, damit Ihr Testament nach Ihrem Tod auch mit Sicherheit eröffnet und den Beteiligten durch das Nachlassgericht bekannt gegeben wird. Dafür fällt beim Nachlassgericht eine pauschale Gebühr von 75 Euro an. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister von 18 Euro. Bei einem notariellen Testament veranlasst der Notar für Sie die Hinterlegung und reicht die Kosten an Sie weiter.

Bringen Sie in Ihrem Testament klar zum Ausdruck, wer Ihr Erbe ist und wer nur ein Vermächtnis erhalten soll. Denn der Vermächtnisnehmer wird nicht Ihr Erbe, also nicht Ihr Rechtsnachfolger. Der Vermächtnisnehmer erhält vielmehr nur gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung seines Vermächtnisses.

So können Sie Ihren Erben  in Ihrem Testament beispielsweise dazu verpflichten, zu Gunsten einer anderen Person ein Vermächtnis in bestimmter Höhe auszuzahlen oder einen bestimmten Gegenstand zu übertragen. Gleichzeitig können Sie im Wege von Auflagen Bestimmungen zu Ihrer Grabpflege treffen. Wird die Deutsche Krebshilfe Alleinerbin, übernimmt sie in jedem Fall Ihre Grabpflege, auch ohne dass dies testamentarisch angeordnet wäre.

Die Nachlassabwicklung

Entsprechend der Bedeutung von Erbschaften und Vermächtnissen für die Deutsche Krebshilfe verfügen wir über ein Team qualifizierter Fachkräfte die mit ihrer langjährigen Erfahrung dafür sorgen, dass ein Nachlass rechtlich versiert und würdig bearbeitet und abgewickelt wird. Dabei behalten wir auch stets die Kostenseite im Auge, da wir uns der besonderen Verantwortung gegenüber unseren Erblassern bewusst sind.

Darüber hinaus kümmert sich die Deutsche Krebshilfe um die Pflege Ihres Grabes und achtet streng darauf, dass die Auflagen in Ihrem Testament erfüllt werden.

Die Erbschaftsteuer

Wenn jemand etwas erbt oder als Vermächtnis erhält, unterliegt dieser Erwerb der Erbschaftsteuer, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen zum Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Liegt der Wert des Erbes bzw. Vermächtnisses unter diesem Freibetrag, bleibt der Erwerb erbschaftsteuerfrei.

Für die Erbschaftsteuer gilt das selbe Gesetz, das auch die Schenkungen zu Lebzeiten besteuert, nämlich das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Das bedeutet, dass die Freibeträge, die man als Beschenkter einer lebzeitigen Schenkung bereits verbraucht hat, auch für eine spätere Erbschaft verbraucht sind.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge werden vom Gesetz jedoch alle zehn Jahre neu gewährt.

Die Deutsche Krebshilfe und ihre Organisationen sind als gemeinnützige Organisationen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer komplett befreit.

Weiterführende Informationen zur Erbschaftssteuer

Vertrag zugunsten Dritter

Falls Sie bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut Sparkonten oder Depots unterhalten, können Sie mit diesem Institut vereinbaren, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte aus diesen Konten unmittelbar auf einen zuvor festgelegten Dritten übergehen. „Unmittelbar“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gelder von diesen Konten gar nicht erst in Ihren Nachlass fallen.

Um sicherzustellen, dass diese von Ihnen gewünschte Rechtsfolge auch eintritt, müssen Sie darauf achten, dass der Vertrag zugunsten Dritter unwiderruflich erfolgt und der Begünstigte diesen Vertrag gegenzeichnet und damit offiziell annimmt. Andernfalls könnte(n) Ihr(e) Erbe(n) diese Vereinbarung widerrufen und die Konten damit dem Nachlass zuführen. Im Übrigen heißt „unwiderruflich“ nicht, dass Sie über diese Konten zu Lebzeiten nicht mehr verfügen können. Sie können auf die für Dritte bestimmten Konten jederzeit zugreifen. Sie können diese bei Bedarf sogar auflösen und damit die ausgesprochene Verfügung ins Leere laufen lassen. Diese Form der Begünstigung schränkt Sie in Ihrer persönlichen Freiheit also in keiner Weise ein.

Wenn Sie eine Verfügung zugunsten Dritter wie etwa der Deutschen Krebshilfe treffen möchten, gibt es die erforderlichen Formulare bei den Kreditinstituten.