Recht auf Vergessenwerden nach Krebs


Recht auf Vergessenwerden nach Krebs
Recht auf Vergessenwerden nach Krebs

Wegen der großen Fortschritte in der Krebsforschung überleben immer mehr Menschen ihre Krebserkrankung und können ein langes, normales Leben führen. Trotzdem werden Langzeitüberlebende benachteiligt – ein Leben lang. Deswegen fordern viele Menschen ein „Recht auf Vergessenwerden“.

Diskriminierung nach einer Krebserkrankung?

Zurzeit leben etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland mit oder nach Krebs, wovon Langzeitüberlebende mit 3,5 Millionen den größten Teil ausmachen. Sie haben den Krebs besiegt – und werden dann benachteiligt. Diskriminierungserfahrungen von Krebsüberlebenden sind vielfältig. U.a. in diesen Bereichen werden Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, benachteiligt – bisher ein Leben lang:

  • Verbeamtung
  • Adoption
  • Krankenversicherungen
  • Versicherungen
  • Kredite

Jung und benachteiligt – trotz geringerem Risiko

Obwohl gerade typische Krebserkrankungen bei jungen Menschen ein geringes Rezidivrisiko haben, werden insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach überstandener Krebserkrankung benachteiligt, z.B. bei der Verbeamtung, Absagen zu Immobilienkrediten oder der Erschwerung einer Adoption.

Insgesamt erleben junge Menschen ihre Krebserkrankung oft einschneidender als ältere Betroffene und stehen gleichzeitig vor anderen Herausforderungen. Mehr dazu unter „Du bist jung und hast Krebs“.

Ein „Recht auf Vergessenwerden“ könnte dazu beitragen, diese Benachteiligung zu verringern. Eine überstandene Krebserkrankung dürfte dann nach einer festgelegten Anzahl von Jahren rechtlich keine Rolle mehr spielen.

Überblick der EU-Länder

Die gesetzlichen Regelungen sind je nach Land sehr unterschiedlich. Die folgende Darstellung zeigt einen Überblick zu den aktuellen Gesetzen.

Recht auf Vergessenwerden nach Krebs

Was passiert auf politischer Ebene?

Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das der Deutsche Bundestag auf Grundlage einer EU-Richtlinie beschlossen hat. Es sieht bei Verbraucherkrediten ein Recht auf Vergessenwerden 15 Jahre nach einer Krebserkrankung vor. Das gilt aber z.B. nicht für Immobilienkredite oder Kredite über 100.000 €. Darum empfinden viele Menschen das neue Gesetz als unzureichend und fordern eine Regelung wie z.B. in Frankreich. Dort gilt die Regelung, dass Betroffene fünf Jahre nach einer Krebserkrankung genauso behandelt werden sollen wie Menschen ohne Krebserkrankung, unabhängig von dem jeweiligen Bereich – ob Immobilienkredit, Adoption oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Forderung nach einer solchen umfassenden Regelung findet inzwischen auch in der deutschen Politik Unterstützung: Als erste Partei in Deutschland fordert die SPD seit Juli 2026 offiziell ein umfassendes Recht auf Vergessenwerden nach einer überstandenen Krebserkrankung. Im August 2026 zog Koalitionspartner CDU nach: Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass auch die CDU ein gesetzliches Recht auf Vergessen nach einer Krebserkrankung unterstütze.

Benötigen Sie Hilfe?

Eine persönliche, kostenfreie Beratung durch das INFONETZ KREBS erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 80 70 88 77 oder per E-Mail: krebshilfe@infonetz-krebs.de.

Infonetz Krebs - Wissen schafft Mut
vorheriger Beitrag Bundesweites UV-Warnsystem "WATCH OUT"
Das ist der neueste Beitrag.