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Das Testament

Testamente können privatschriftlich (handschriftlich) oder notariell (Entwurf und Beurkundung durch einen Notar) errichtet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er alles so zum Ausdruck gebracht hat, wie er es sich wünscht, sollte auf jeden Fall einen Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass Wünsche unmissverständlich und rechtlich korrekt formuliert werden. Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Vermögens. Bei einem angenommenen Nachlasswert von 100.000 Euro betragen die Notargebühren für den Entwurf und die Beurkundung eines Testaments rund 250 Euro. Bei einem Erbvertrag verdoppelt sich diese Gebühr. Wird das Testament beim Amtsgericht hinterlegt, damit es nach dem Tod des Erblassers auch mit Sicherheit eröffnet und den Beteiligten bekannt gegeben wird, fallen zusätzlich etwa 55 Euro als Hinterlegungsgebühr beim Amtsgericht an.

Erbschaft oder Vermächtnis?

Bringen Sie in Ihrem Testament klar zum Ausdruck, wer Ihr Erbe ist und wer nur ein Vermächtnis erhalten soll. Denn der Vermächtnisnehmer wird nicht Ihr Erbe, also nicht Ihr Rechtsnachfolger. Der Vermächtnisnehmer erhält vielmehr nur gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung seines Vermächtnisses.

So können Sie Ihren Erben  in Ihrem Testament beispielsweise dazu verpflichten, zu Gunsten einer anderen Person ein Vermächtnis in bestimmter Höhe auszuzahlen oder einen bestimmten Gegenstand zu übertragen. Gleichzeitig können Sie im Wege von Auflagen Bestimmungen zu Ihrer Grabpflege treffen. Wird die Deutsche Krebshilfe Alleinerbin, übernimmt sie in jedem Fall Ihre Grabpflege, auch ohne dass dies testamentarisch angeordnet wäre.

Bei Erbschaftsangelegenheiten oder bei der Abfassung eines Testamentes sind viele Menschen unsicher: Was ist nötig, damit mein Testament wirksam ist? Muss ich einen Notar einschalten? Sollte ich mein Testament beim Amtsgericht hinterlegen? Wer kümmert sich vor Ort beispielsweise um die Auflösung meines Haushaltes oder meine Grabpflege?

In unserer Testamentbroschüre „Ihr letzter Wille“ finden Sie viele wertvolle Informationen und Hinweise zum Thema Erben und Vererben – wie zum Beispiel über die Unterschiede von Erbschaft und Vermächtnis, zu den verschiedenen Formen von Testamenten, zur Frage, wann eine Testamentvollstreckung sinnvoll ist und was sie kostet, zu unserer Empfehlung, ein Testament nach Möglichkeit beim örtlichen Amtsgericht (Nachlassgericht) zu hinterlegen und vieles mehr.

Die Broschüre können Sie kostenlos mit dem Kontaktformular anfordern oder herunterladen (siehe Servicebox).


Ihre direkte Verbindung

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Mitarbeiter gerne weiter:

Rechtsanwalt  Martin Friedrich
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-440
E-Mail: friedrich@krebshilfe.de

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