Sonnenschutz: Hautkrebs-Prävention für Kinder & Jugendliche
Die Deutsche Krebshilfe initiiert jährlich - gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) - Kampagnen zum Thema „Sonne und Hautkrebs“. Denn der wichtigste Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die übermäßige Sonnenbestrahlung. Einfache Verhaltensregeln bieten Schutz vor Hautkrebs: In der Sonne nicht aus-, sondern anziehen und die Mittagssonne meiden. Solarien sind seit August 2009 für unter 18-Jährige gesetzlich verboten.

Der richtige Umgang mit der Sonne ist gerade im Kindesalter besonders wichtig. Denn: Übermäßige UV-Belastung oder Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend können später Hautkrebs zur Folge haben. Lernen Kinder schon früh, wie es richtig geht, dann fällt ihnen der richtige UV-Schutz im Erwachsenenalter leicht. Schließlich ist Hautkrebs-Prävention ganz einfach und bedeutet nicht in erster Linie Verzicht. Vielmehr kommt es auf das „Gewusst wie“ an.
Tipps zum Sonnenschutz
für Kindergartenkinder und Grundschüler
für Jugendliche und junge Erwachsene
Jetzt gesetzlich geregelt: Minderjährige dürfen nicht ins Solarium
Sei Anfang August 2009 ist es Minderjährigen nicht mehr gestattet, Solarien in Sonnenstudios oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen zu benutzen. Grund für diese gesetzliche Regelung sind zahlreiche Studienergebnisse: Sie belegen, dass drei von vier Menschen an dem gefährlichen ‚Schwarzen Hautkrebs’ erkrankten, wenn sie vor dem 30. Lebensjahr mit der Solariennutzung begonnen haben.
Von den rund 11 Millionen Solariennutzern zwischen 14 und 49 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen. Das hat eine bevölkerungsbezogene Umfrage zur Solariennutzung in Deutschland, die „UV09“, ermittelt. Sie wurde im Auftrag der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. durchgeführt.

