
Die Gründung einer Förderstiftung zu Gunsten der Deutschen Krebshilfe ist auch als selbständige Stiftung möglich. Der wesentliche Unterschied zur unselbständigen Stiftung besteht darin, dass die Stiftung eigene Organe, also zumindest einen eigenen Vorstand, benötigt, der in dem Errichtungsgeschäft bestellt werden muss. Die Stellung des Vorstandes übernimmt auf Wunsch gern die Geschäftsführung der Deutschen Krebshilfe.
Ferner findet nach dem Stiftungsgesetz für das Land NRW vom 15.02.2005 zur Gründung der selbständigen Stiftung ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde (Regierungspräsident) statt.
Die Deutsche Krebshilfe verfügt über ein fertig ausgearbeitetes Modell zur Gründung einer selbständigen Stiftung mit den dafür erforderlichen Vertrags- und Satzungstexten.
Wenn die Gründung einer selbständigen Stiftung für Sie von Interesse ist, sprechen Sie uns hierzu bitte an. Ihren Ansprechpartner finden Sie rechts unter „Ihre direkte Verbindung“.
Auch die Gründung einer selbständigen Stiftung erfolgt, falls nicht Immobilienvermögen in die Stiftung eingebracht wird, durch privatschriftlichen Akt (Vertrag) zwischen dem Stifter und der Deutschen Krebshilfe (Errichtungsgeschäft).
In dem Errichtungsgeschäft legt der Stifter u. a. das Stiftungskapital und die Satzung fest. Außerdem ist als Organ der Stiftung ein Vorstand zu benennen.
Wird die Geschäftsführung der Deutschen Krebshilfe Vorstand in der Stiftung, verpflichtet sich die Deutsche Krebshilfe zur unentgeltlichen Verwaltung der Stiftung. Hierzu gehören neben der Vermögensverwaltung insbesondere die laufende Buchführung und die Jahresabschlussarbeiten.
Sodann wird von uns das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsichtsbehörde eingeleitet und die Gemeinnützigkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragt.
In der Stiftungssatzung werden u. a. der Name der Stiftung und der Stiftungszweck festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Deutsche Krebshilfe zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Die Deutsche Krebshilfe fördert mildtätige und wissenschaftliche Zwecke. Sie bekämpft die Krebskrankheiten in all ihren Erscheinungsformen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere der Information und Aufklärung, Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Forschung. Die jährlich erwirtschafteten Überschüsse der Stiftung werden an die Deutsche Krebshilfe ausgeschüttet.
Ein eigenes operatives Geschäft entwickelt die selbständige Stiftung nicht, obgleich auch sie berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) zu erteilen und Zustiftungen anzunehmen.
Aufgrund ihres Stiftungszwecks ist die selbständige Stiftung ihrerseits gemeinnützig. Sie ist deshalb von der Körperschaftsteuer und von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit.
Die dazu erforderliche Gemeinnützigkeitsbescheinigung beim Finanzamt wird durch den Vorstand für die Stiftung eingeholt.
Die Stiftung kann ihrerseits Spenden entgegennehmen und die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen erteilen. Dies geschieht durch den Vorstand, und zwar das erste Mal an den Stifter selbst für die Einzahlung des Stiftungskapitals.
Die selbständige Stiftung kann zu Lebzeiten oder durch eine entsprechende Anordnung im Testament errichtet werden. Dann ordnet der Stifter in seinem Testament an, dass die Deutsche Krebshilfe Erbe oder Vermächtnisnehmer wird und einen bestimmten Betrag oder einen bestimmten Vermögensgegenstand dafür verwendet, eine selbständige Stiftung unter dem Namen des Erblassers zu gründen und aus dem Kreis der Geschäftsführung der Deutschen Krebshilfe einen Vorstand zu benennen.
Wie oben beschrieben, ist die selbständige Stiftung gemeinnützig und als solche steuerbefreit.
Daneben bietet das Stiftungsmodell auch für den Stifter selbst umfängliche Steuervorteile. So ist bei der lebzeitigen Errichtung einer Stiftung ein über 10 Jahre verteilbarer Sonderausgabenabzug in Höhe von € 1 Million (früher € 307.000) möglich (§ 10 b Abs. 1 a EStG).
Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Mitarbeiter gerne weiter:
Rechtsanwalt Martin Friedrich
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-440
E-Mail: friedrich@krebshilfe.de