Änderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Am 1.1.2009 traten wesentliche Änderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Kraft (BGBl. 2008 I, S. 3018). Diese gelten für alle Erbfälle und Schenkungen, die ab dem 1.1.2009 eintreten. Nur ein Jahr später, zum 1.1.2010, traten dazu im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Modifikationen in Kraft, die, in dem hier dargestellten Bereich der Vererbung von Privatvermögen, vor allem die Steuersätze in der Erbschaftsteuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen) betreffen. Die Freibeträge wurden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht nochmals verändert.
Insgesamt betrachtet stehen im Bereich des Privatvermögens nach beiden Gesetzesänderungen nunmehr Ehegatten und nahen Verwandten (zum Beispiel Kindern und Enkeln) deutlich höhere Freibeträge zu. Dafür werden aber Immobilien nun höher bewertet. Bei entfernteren Verwandten wie Geschwistern, Nichten und Neffen sind die Steuersätze leicht gestiegen. Bei den übrigen Erwerbern (z. B. Freunde, Lebensgefährten) sind die Steuersätze drastisch gestiegen.
Sehen Sie hierzu bitte die ausführlichen Hinweise rechts in der Service-Box unter „Erbschaftsteuer seit dem 1.1.2009 und dem 1.1.2010“. Außerdem finden Sie hier allgemeine Erläuterungen zur Erbschaftsteuer.
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