Gerd Nettekoven,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe
 
 

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Erbschaften & Stiftungen

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Änderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Am 1.1.2009 traten wesentliche Änderungen im  Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Kraft (BGBl. 2008 I, S. 3018). Diese gelten für alle Erbfälle und Schenkungen, die ab dem 1.1.2009 eintreten. Nur ein Jahr später, zum 1.1.2010, traten dazu im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Modifikationen in Kraft, die, in dem hier dargestellten Bereich der Vererbung von Privatvermögen, vor allem die Steuersätze in der Erbschaftsteuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen) betreffen. Die Freibeträge wurden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht nochmals verändert.

Insgesamt betrachtet stehen im Bereich des Privatvermögens nach beiden Gesetzesänderungen nunmehr Ehegatten und nahen Verwandten (zum Beispiel Kindern und Enkeln) deutlich höhere Freibeträge zu. Dafür werden aber Immobilien nun höher bewertet. Bei entfernteren Verwandten wie Geschwistern, Nichten und Neffen sind die Steuersätze leicht gestiegen. Bei den übrigen Erwerbern (z. B. Freunde, Lebensgefährten) sind die Steuersätze drastisch gestiegen. 

Sehen Sie hierzu bitte die ausführlichen Hinweise rechts in der Service-Box unter „Erbschaftsteuer seit dem 1.1.2009 und dem 1.1.2010“. Außerdem finden Sie hier allgemeine Erläuterungen zur Erbschaftsteuer.


Erbschaften

Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maße zu den Gesamteinnahmen der Deutschen Krebshilfe bei: Bürgerinnen und Bürger setzen die gemeinnützige Organisation in ihrem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer ein. Diese Menschen haben über ihren Tod hinaus gedacht und ihr Augenmerk auf das Weiterleben anderer gerichtet. Ihnen gebührt aufrichtiger Dank! Die Deutsche Krebshilfe verfügt über ein Team qualifizierter Fachkräfte, die mit ihrer langjährigen Erfahrung dafür sorgen, dass ein Nachlass würdig und rechtlich versiert bearbeitet wird. Sie beraten Ratsuchende und geben individuelle Auskünfte.

Stiftungen

Auch Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Mit ihrer Hilfe werden soziale Fundamente gelegt und Zukunftsperspektiven eröffnet. Stiftungen verkörpern eine besondere Form aktiver, bürgerschaftlicher Beteiligung. Sie beweisen in besonderer Weise Gemeinschafts- und Solidaritätsbewusstsein. Genau darauf ist unsere Gesellschaft heute mehr denn je angewiesen. Durch die Errichtung einer Stiftung oder das Zustiften in eine bestehende Stiftung helfen Sie uns dauerhaft und langfristig planbar.

Ihre direkte Verbindung

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Mitarbeiter gerne weiter:

Rechtsanwalt  Martin Friedrich
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-440
E-Mail: friedrich@krebshilfe.de

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