Deutsche Krebshilfe: Helfen, Forschen, Informieren

Bußgelder helfen krebskranken Menschen

Als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Deutsche Krebshilfe oder die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe. Damit unterstützen Sie unter anderem bundesweit richtungsweisende Krebsforschungsprojekte und Therapiestudien. Diese tragen dazu bei, die Heilungschancen bei Krebs deutlich zu verbessern.

Eine korrekte und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Bußgeldzuweisung ist selbstverständlich. Für Bußgeldzuweisungen hat die Deutsche Krebshilfe ein Sonderkonto eingerichtet:

 

Konto 134393-506
Postbank Köln
BLZ 370 100 50

So wird sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Gerne senden wir Ihrer Dienststelle vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger. Den Kontakt finden Sie unter „Ihre direkte Verbindung“.


Lieber Internet-Besucher!

Auch Sie können uns bei der Vergabe von Bußgeldern unterstützen. Wenn Sie Kontakte zu Strafrichtern oder Staatsanwaltschaften haben, würden wir  uns sehr freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und die Deutsche Krebshilfe oder die Deutsche KinderKrebshilfe als Bußgeldempfänger vorschlagen würden. Wir danken Ihnen im Voraus!


Ihre direkte Verbindung

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unsere Mitarbeiterin gerne weiter:

Margret Stam
Telefon: 02 28 / 7 29 90-551
E-Mail: stam@krebshilfe.de

Spenden – Der direkte Weg

Mit einer einmaligen oder einer kontinuierlichen Spende.

Deutsche Krebshilfe
Kreissparkasse Köln
Konto 82 82 82, BLZ 370 502 99

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